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Bundesstraße 304

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(Weitergeleitet von B 304)

{{#if: beschreibt die Bundesstraße 304 in Deutschland. Zur gleichnamigen ehemaligen Straße in Österreich siehe Stockerauer Straße.

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}} Vorlage:Infobox hochrangige Straße

Die Bundesstraße 304 (Abkürzung: B 304) führt von Dachau nördlich Münchens durch die bayerische Landeshauptstadt über Ebersberg, Wasserburg am Inn und Traunstein bis nach Freilassing an der Staatsgrenze zu Österreich (Stadt Salzburg).

Geschichte

Die heutige Bundesstraße 304 folgt ungefähr der Route der alten Salzstraße, die von Salzburg und Bad Reichenhall über Wasserburg Richtung München und weiter nach Augsburg führte und die zum Transport des Handelsguts diente. Später verband ein Postkutschendienst über sie München mit Wien.<ref>Annalena Ehrlicher: Ein Ackergaul für Goethe, Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2018, abgerufen am 17. Juli 2018.</ref>

Die heutige Trasse der B 304 war 1932 Teil der damaligen Fernverkehrsstraße 10 (FVS 10). Während der weitaus längere Teil von Homburg bis Augsburg die Bezeichnung Bundesstraße 10 erhielt, bekam der Streckenabschnitt von München bis Freilassing in der zweiten Phase der Reichsstraßennummerierung<ref>Kurt Kodal: Straßenrecht, 7. Auflage, München 2010, S. 459.</ref> die eigenständige Nummer 304. Der Verlauf der Straße wurde nach dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 über Salzburg, Bad Ischl und Bad Aussee und die Pötschenhöhe bis nach Trautenfels verlängert (nunmehr Salzkammergut Straße B 145), wo sie an der Ennstal Straße B 320 (damals Reichsstraße 318) endete.<ref>Der Deutsche Automobilclub (Hrsg.): Straßenkarte von Deutschland, Maßstab 1:1.250.000, 1941.</ref><ref>Bundesarchiv (invenio), Reichsstrassen-Verzeichnis, Stand 1. April 1942, Dokument R 4601/3054, S. 16*, im Internet abrufbar unter https://www.bundesarchiv.de/im-archiv-recherchieren/archivgut-recherchieren/recherchesysteme/invenio/, abgerufen am 16. März 2026</ref>

Bundesverkehrswegeplan 2030

Im ersten Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sind insgesamt sieben Vorhaben zur B 304 genannt. Diese sind in drei Kategorien gelistet:

  • Neue Vorhaben – Vordringlicher Bedarf (VB)
  • Neue Vorhaben – Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)
  • Neue Vorhaben – Weiterer Bedarf (WB)

Drei Projekte sind im vordringlichen Bedarf (VB), ein Projekt im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und drei Projekte im weiteren Bedarf (WB) eingruppiert. Dabei handelt es sich um folgende Projekte:

Kategorie Projektnummer Straßen-
nummer
Abschnitt Ausbauziel Länge
in km
Investitions-
kosten
in Mio. Euro
Nutzen-
kosten-
verhältnis
Umwelt- und
naturschutz-
fachliche
Beurteilung
Städtebauliche
Beurteilung
Planungssituation<ref group="A">Ist die Planfeststellung beantragt oder ein Planfeststellungsbeschluss ergangen, kann hinsichtlich der Prüftiefe eine weitere Trassenplausibilitätsprüfung entfallen (Umweltbericht zum BVWP 2030, S. 31 ff.).</ref>
VB B304-G020-BY B 304 Ortsumfahrung Obing Neubau
zweistreifig
4,1 12,9 3,6 mittel<ref name="Umwelt-Relevanz">Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vorlage:Webarchiv. PDF. Online auf init.pro.contentstream.de, abgerufen am 23. März 2016.</ref> hoch fertiggestellt; Verkehrsfreigabe 17. Juli 2020<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>
VB B299-G130-BY-T03-BY B 304 Ortsumfahrung Altenmarkt
(mit Aubergtunnel)
Neubau
zwei- bzw. vierstreifig
7,8 52,6 4,9 ohne Angabe Planfeststellungsbeschluss
ergangen
VB B299-G130-BY-T04-BY B 304 Ortsumfahrung
Nunhausen/Matzing
Neubau
zwei- bzw. vierstreifig
6,2 21,7 7,4 mittel<ref name="Umwelt-Relevanz" /> Vorplanung läuft
WB* B304-G010-BY-T02-BY B 304 Ortsumfahrung Steinhöring Neubau
zweistreifig
4,0 22,3 >10 mittel<ref name="Umwelt-Relevanz" /> ohne Planungsbeginn
WB B304-G010-BY-T03-BY B 304 Ortsumfahrung Tulling Neubau
zweistreifig
2,8 9,7 1,4 gering<ref name="Umwelt-Relevanz" /> ohne Planungsbeginn
WB B304-G010-BY-T04-BY B 304 Ortsumfahrung Forsting Neubau
zweistreifig
3,9 11,2 2,2 gering<ref name="Umwelt-Relevanz" /> ohne Planungsbeginn
WB B304-G010-BY-T01-BY B 304 Ortsumfahrung
Eglharting/Kirchseeon (Süd)
Neubau
zweistreifig
9,2 48,0 4,7 mittel<ref name="Umwelt-Relevanz" /> hoch Umweltverträglichkeits-/
Variantenuntersuchung
abgeschlossen
Gesamt 38 178,4

<references group="A" />

Für diese Teilabschnitte wird die Flächeninanspruchnahme wie folgt angegeben<ref name="Umwelt-Relevanz" />:

  1. Ortsumfahrung Obing: 12,5 Hektar
  2. Ortsumfahrung Altenmarkt (mit Aubergtunnel): 28,1 Hektar
  3. Ortsumfahrung Nunhausen/Matzing: 22,8 Hektar
  4. Ortsumfahrung Steinhöring: 10,8 Hektar
  5. Ortsumfahrung Tulling: 4,9 Hektar
  6. Ortsumfahrung Forsting: 10,2 Hektar
  7. Ortsumfahrung Eglharting/Kirchseeon (Süd): 27,9 Hektar

Folgende Projektvarianten wurden nicht in den ersten Referentenentwurf aufgenommen. Sie wurden ohne Dringlichkeit eingestuft und waren ausgeschieden<ref>PRINS: Sonstige Projekte (Straße) die nicht Bestandteil des BVWP 2030 sind. Online auf www.bvwp-projekte.de, abgerufen am 21. März 2016.</ref>:

  • B304-G011-BY – München Wasserburg (B 15) (Variante),
  • B304-G011-BY-T01V-BY – OU Eglharting/Kirchseeon (Tunnel),
  • B304-G011-BY-T02-BY – OU Steinhöring,
  • B304-G011-BY-T03-BY – OU Tulling und
  • B304-G011-BY-T04-BY – OU Forsting.

Mit „kein Bedarf“ (KB) wurde eingestuft:

  • B304-G030-BY – Entlastungstunnel Karlsfeld.

An die Veröffentlichung des Referentenentwurfes schloss sich eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung an. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen lag ein überarbeiteter Kabinettsentwurf vor. Nach der Ressortabstimmung Ende Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Plan am 3. August 2016 beschlossen.<ref name="39.000Stellungnahmen">Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Trivia

Bis zum 30. Juni 2015 bestand für LKW nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) generell keine Mautpflicht auf der B 304.<ref>Bundesanstalt für Straßenwesen: Die Mauttabelle 4.1 (Bundesstraßen). PDF. Online auf www.mauttabelle.de. Abgerufen am 3. Juni 2015.</ref> Seit dem 1. Juli 2018 sind Bundesstraßen für LKW ab 7,5 Tonnen generell mautpflichtig.<ref>NDR: Maut: Lkw müssen auf Bundesstraßen zahlen, 1. Juli 2018, online auf www.ndr.de, abgerufen am 5. Januar 2019.</ref>

Für den Neubau einer vierstreifigen Bundesstraße geht man von folgenden Brutto-Flächenbedarfen (Trassenbreiten inklusive Nebenflächen, Böschungen und Einschnitten) aus<ref name="Umwelt-Relevanz"/>:

  • ohne Standstreifen: 36 m in ebenem Gelände, 56 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 65 m in stark bewegtem Relief
  • mit Standstreifen: 40 m in ebenem Gelände, 60 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 70 m in stark bewegtem Relief.

Bei einer zweistreifigen Bundesstraße sehen die Werte wie folgt aus<ref name="Umwelt-Relevanz"/>:

  • ohne Standstreifen: 21 m in ebenem Gelände, 33,5 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 39 m in stark bewegtem Relief
  • mit Standstreifen: 25 m in ebenem Gelände, 37,5 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 44 m in stark bewegtem Relief.

Weblinks

Vorlage:Commonscat

  • B 304 (alt) ehemaliger Verlauf von Ebersberg über Oberndorf n. Steinhöring bis 1977 auf BayernAtlas Zeitreise

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Navigationsleiste Bundesstraßen in Deutschland

Vorlage:Normdaten