Arbeitszeitgesetz (Österreich)
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Arbeitszeitgesetz |
| Langtitel: | Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG) |
| Abkürzung: | AZG |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| Fundstelle: | BGBl. Nr. 461/1969 |
| Datum des Gesetzes: | 11. Dezember 1969 |
| Inkrafttretensdatum: | 5. Jänner 1970 |
| Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 19/2025 |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Arbeitszeitgesetz reglementiert die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.<ref name="RIS_ref">Rechtsvorschrift für Arbeitszeitgesetz, Fassung vom 8. August 2011. RIS, 8. August 2011, abgerufen am 8. August 2011.</ref> Die Ergänzung für die wöchentliche Ruhezeit und die Feiertagsruhe ist das Arbeitsruhegesetz.
Im Juli 2018 wurde unter der Bundesregierung Kurz I eine tiefgreifende Novelle zum Arbeitszeitgesetz trotz massiver Proteste von Gewerkschaft und SPÖ beschlossen. Unter anderem wurde die Tageshöchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wobei ein 12-Stundenarbeitstag bereits bisher möglich war, jedoch nur in speziellen Fällen. Durch diese neue Tageshöchstarbeitszeit rückte Österreich nun ins EU-Mittelfeld.<ref>Die Presse: Was die neue Arbeitszeit bringt; abgerufen am 5. Juli 2018</ref>
Weblinks
Einzelnachweise
<references />