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Arbeitszeitgesetz (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Basisdaten
Titel: Arbeitszeitgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG)
Abkürzung: AZG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 461/1969
Datum des Gesetzes: 11. Dezember 1969
Inkrafttretensdatum: 5. Jänner 1970
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 19/2025
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Arbeitszeitgesetz reglementiert die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.<ref name="RIS_ref">Rechtsvorschrift für Arbeitszeitgesetz, Fassung vom 8. August 2011. RIS, 8. August 2011, abgerufen am 8. August 2011.</ref> Die Ergänzung für die wöchentliche Ruhezeit und die Feiertagsruhe ist das Arbeitsruhegesetz.

Im Juli 2018 wurde unter der Bundesregierung Kurz I eine tiefgreifende Novelle zum Arbeitszeitgesetz trotz massiver Proteste von Gewerkschaft und SPÖ beschlossen. Unter anderem wurde die Tageshöchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wobei ein 12-Stundenarbeitstag bereits bisher möglich war, jedoch nur in speziellen Fällen. Durch diese neue Tageshöchstarbeitszeit rückte Österreich nun ins EU-Mittelfeld.<ref>Die Presse: Was die neue Arbeitszeit bringt; abgerufen am 5. Juli 2018</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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