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Arbeitsgericht Verden

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Datei:Arbeitsgericht in Verden (Aller) IMG 0511.jpg
Arbeitsgericht Verden (2012)

Das Arbeitsgericht Verden ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Verden (Aller). Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden.

Jährlich werden etwa 1500 Klagen eingereicht.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref>

Instanzenzug

Dem Gericht ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in einem Gebäude an der Bürgermeister-Münchmeyer-Straße untergebracht.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Verden entstand das Arbeitsgericht Verden. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Achim (ohne die Landgemeinden Arbergen, Hemelingen und Mahndorf), Ahlden, Bruchhausen, Hoya, Rotenburg, Verden und Walsrode. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 104), Digitalisat</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Verden entstand so neu.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Koordinaten: 52° 54′ 50,9″ N, 9° 14′ 12,4″ O

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