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Arbeitsgericht Siegen

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Datei:Siegen-Arbeitsgericht1-Bubo.JPG
Ehemaliges Gerichtsgebäude Unteres Schloss (2010)

Das Arbeitsgericht Siegen, kurz ArbG Siegen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines von dreißig Arbeitsgerichten (ArbG) Nordrhein-Westfalens. Bei ihm sind drei Kammern gebildet.<ref>Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015). (PDF) justiz.nrw.de; abgerufen am 23. Juli 2015.</ref>

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Kreisstadt Siegen. Der 1.841 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein<ref>§ 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen. lexsoft.de</ref> mit rund 427.000 Einwohnern. Im Gebäude des Amtsgerichtes Olpe wird ein Gerichtstag abgehalten, der die Städte Olpe, Attendorn, Drolshagen, Lennestadt sowie die Gemeinden Wenden, Finnentrop und Kirchhundem umfasst.<ref>Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. recht.nrw.de; abgerufen am 1. August 2012.</ref>

Gebäude

Das Gericht war bis zum Jahr 2014 38 Jahre lang im Unteren Schloss untergebracht, das nun jedoch von der Universität Siegen genutzt wird. Übergangsweise war das Arbeitsgericht 2014 für sechs Monate im Gebäude des Landgerichts zu finden, bevor an seinen aktuellen Standort in der Koblenzer Straße 7 umzog.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitsgericht Siegen und Ambulanter Sozialer Dienst des Landgerichts Siegen in neuen Räumlichkeiten. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) justiz.nrw.de, Pressemeldung, 3. November 2014; abgerufen am 2. Juni 2015.</ref>

Übergeordnete Gerichte

Dem ArbG Siegen ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hagen entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hagen als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. In Siegen entstand das Arbeitsgericht Siegen. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichtes Attendorn, Battenberg, Berleburg, Burbach, Förde, Hilchenbach, Kirchhunden, Olpe und Siegen. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927. GS S. 97 f. (insb. S. 109), jbc.bj.uj.edu.pl</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Siegen entstand so neu.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen plant, das Gericht aufzulösen und mit den Arbeitsgerichten Iserlohn und Hagen am Standort Hagen zusammenzulegen.<ref>Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung vom 20. November 2025: Minister will Arbeitsgericht Iserlohn aufgeben</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Koordinaten: 50° 52′ 26,4″ N, 8° 1′ 20,2″ O

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