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Arbeitsgericht Lingen

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(Weitergeleitet von ArbG Lingen)

Das Arbeitsgericht Lingen ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Lingen. Es ist mit seinen vier Kammern zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Jährlich werden etwa 2000 Klagen eingereicht.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref>

Direktor des Arbeitsgerichtes Lingen ist seit dem 1. Juli 2024 Thomas Schrader.

Instanzenzug

Dem Arbeitsgericht Lingen ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in einem Gebäude in der Straße Am Wall Süd untergebracht.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Osnabrück entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Osnabrück als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Lingen entstand das Arbeitsgericht Lingen. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bentheim, Freren, Lingen, Meppen, Neuenhaus, Papenburg und Sögel. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 103), Digitalisat</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Lingen entstand so neu.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Koordinaten: 52° 31′ 21,1″ N, 7° 18′ 44,5″ O

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