Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der 30 nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte; bei ihm sind fünf Kammern gebildet.<ref>Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015</ref>
Zuständigkeit
Das Gericht ist örtlich zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den Städten Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop mit zusammen ca. 460.000 Einwohnern. Damit gehört das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zu den größten Gerichten seines Bezirkes.<ref name="Kompass">Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in den Ruhestand verabschiedet. In: lokalkompass.de vom 3. Januar 2012, abgerufen am 21. März 2017.</ref> Die sachliche Zuständigkeit und damit die Abgrenzung des Zuständigkeitsfelds in Arbeitssachen zu zivilrechtlichen Streitigkeiten ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Essen entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Essen als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. In Gelsenkirchen entstand das Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Sein Sprengel umfasste den Bezirk des Amtsgerichtes Gelsenkirchen außer dem Teil von Wanne-Eickel, der zu diesem Amtsgerichtsbezirk gehörte. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk. Daneben bestand eine Kammer für die Mitarbeiter der Reichsbahndirektion Essen.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 108), Digitalisat</ref>
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Der Neuaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 30. März 1946 (Kontrollratsgesetz Nr. 21) initiiert. Bereits 1947 arbeitete auch in Gelsenkirchen ein Arbeitsgericht;<ref>Helga Grebing (Hrsg.): Lehrstücke in Solidarität: Briefe und Biographien deutscher Sozialisten 1945–1949 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 23). Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1983, S. 100 (Brief von Emil Samorei vom 15. August 1947).</ref> ab 1949 sind die Akten zugänglich.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Bestand Q 810. ( des Vorlage:IconExternal vom 10. April 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> Mit der grundgesetzlichen Verankerung der Selbstständigkeit einer dreizügigen Arbeitsgerichtsbarkeit 1949 und dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 21 aufgehoben und die organisatorische Trennung zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Justiz befestigt.<ref>Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darstellung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 2017), abgerufen am 9. April 2017.</ref>
Gerichtssitz
Das Gericht hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und war seit 1993 im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Thyssen-Gießerei in der Bochumer Straße 86 untergebracht. Nach Fertigstellung des in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Gerichtssitzes am Gelsenkirchener Wissenschaftspark entstandenen neuen Justizzentrums Gelsenkirchen zog das Arbeitsgericht im Januar 2016 (zusammen mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Gelsenkirchen) in den neuen Komplex an der Bochumer Straße 79 ein.<ref name="Stender">Jörn Stender: Logistische Herausforderung für Gelsenkirchener Gerichte. In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Funke Mediengruppe, 7. Januar 2016, abgerufen am 21. Februar 2016.</ref>
Leitung
Direktorin des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen ist seit dem 19. Januar 2021 Renate Schreckling-Kreuz, die bereits seit 2009 als Kammervorsitzende am Arbeitsgericht Gelsenkirchen tätig und auch dessen Pressesprecherin war. Sie löste Stefan Kröner ab, der das Gericht seit 2016 leitete und im Herbst 2020 Direktor beim Arbeitsgericht Iserlohn wurde.<ref>Landesarbeitsgericht Hamm: Renate Schreckling-Kreuz ist neue Direktorin des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Pressemitteilung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.</ref> Seine Vorgängerin Ines Koch, die seit 2016 das Arbeitsgericht Münster leitet, hatte die Leitung des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen von dessen langjährigem Direktor Friedrich-Wilhelm Heiringhoff übernommen, der das Gericht ab 1999 leitete und 2011 in den Ruhestand ging.<ref name="Kompass" /><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Stefan Kröner zum neuen Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen ernannt. ( des Vorlage:IconExternal vom 10. April 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Pressemitteilung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2016, abgerufen am 9. April 2017.</ref>
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen
Einzelnachweise
<references />
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