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Arbeitsgericht Emden

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(Weitergeleitet von ArbG Emden)

Das Arbeitsgericht Emden ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Emden. Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in der kreisfreien Stadt Emden und in den Landkreisen Aurich und Leer.

Datei:Arbeitsgericht Emden, Schweckendieckplatz 2.jpg
Arbeitsgericht Emden, Schweckendieckplatz 2, Foto von 2023

Jährlich werden etwa 1500 Klagen eingereicht.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.</ref>

Instanzenzug

Dem Arbeitsgericht Emden ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude

Das Arbeitsgericht ist in einem Gebäude am Schweckendieckplatz in der Nähe des alten Binnenhafens untergebracht.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Osnabrück entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Osnabrück als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Emden entstand das Arbeitsgericht Emden. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Aurich, Emden, Leer und Weener. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 103), Digitalisat</ref>

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Emden entstand so neu.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Koordinaten: 53° 21′ 47,8″ N, 7° 12′ 16,5″ O

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