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André Botur

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André Botur (* 23. Dezember 1964 in Bremen) ist ein deutscher Jurist und seit 2012 Richter am Bundesgerichtshof.

Er promovierte 1995 an der Humboldt-Universität zu Berlin über „Privatversicherung im Dritten Reich: zur Schadensabwicklung nach der Reichskristallnacht unter dem Einfluss nationalsozialistischer Rassen- und Versicherungspolitik“.<ref>Vergleiche Belegexemplar der Deutschen Nationalbibliothek: DNB 943769272</ref> Anschließend begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 im höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1997 wurde er in den Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums versetzt. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, sodann beim Landgericht Hildesheim und ab 1998 beim Amtsgericht Peine tätig.<ref name="PMBGH02052012">Pressemitteilung des BGH Nr. 55/2012 vom 2. Mai 2012</ref> Von 2005 bis Ende 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.<ref name="PMBGH02052012"/> Noch während seiner Abordnung wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt. Dort gehörte er seit 2008 einem Senat für Familiensachen an.<ref>Neujahrsansprache im OLG Celle 2008</ref>

Am 2. Mai 2012 wurde André Botur zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugewiesen.<ref name="PMBGH02052012"/>

Einzelnachweise

<references/>

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