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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-20T23:19:38Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Pflege-Pauschbetrag&amp;diff=401557</id>
		<title>Pflege-Pauschbetrag</title>
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		<updated>2024-06-02T17:04:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;5.147.186.176: /* Gesetzliche Regelung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der &#039;&#039;&#039;Pflege-Pauschbetrag&#039;&#039;&#039; ist ein der Höhe nach gestaffelter [[Pauschbetrag]] im deutschen [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|Einkommensteuergesetz]], mit dem Pflegepersonen ihre Mehraufwendungen, die durch unentgeltliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen entstehen, vereinfacht steuerlich geltend machen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gesetzliche Regelung ==&lt;br /&gt;
Wegen der [[außergewöhnliche Belastung|außergewöhnlichen Belastungen]], die durch die Pflege einer [[Pflegebedürftigkeit|pflegebedürftigen]] Person erwachsen, kann bei der [[Pflegeperson]] anstelle einer [[Steuerermäßigung]] nach {{§|33|estg|juris}} EStG die Bemessungsgrundlage der [[Einkommensteuer (Deutschland)|Einkommensteuer]] um einen Pflege-Pauschbetrag verringert werden ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 EStG). Der Abzug ist möglich ab [[Pflegegrad]] 2 bzw. bei dauernder Hilflosigkeit des Pflegebedürftigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 3 S. 4+5 EStG). Die Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 gilt als dauernde Hilflosigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Nachweis der Einstufung in einen Pflegegrad hat der Steuerpflichtige durch Vorlage des entsprechenden Bescheides zu erbringen, den Nachweis der Hilflosigkeit durch Vorlage des Ausweises mit dem Merkzeichen „H“ oder mit einem vergleichbaren Bescheid des zuständigen [[Versorgungsamt]]es oder anderer zuständiger Sozialbehörden ({{§|65|estdv_1955|juris}} EStDV). Obligatorisch ist auch die Angabe der [[Steuerliche Identifikationsnummer|steuerlichen Identifikationsnummer]] der gepflegten Person in der [[Einkommensteuererklärung]] des Pflegenden ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 S. 8 EStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pflege-Pauschbetrag beträgt je Kalenderjahr:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable zebra toptextcells non-collapsible&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Pflegegrad&lt;br /&gt;
! Pauschbetrag&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2 || style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot; | 600 €&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 3 || style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot; | 1.100 €&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 4 oder 5 || style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot; | 1.800 €&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € wird auch gewährt, wenn die gepflegte Person hilflos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pflege-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn die Voraussetzungen nicht während des gesamten Jahres vorgelegen haben. Wird der Pflegegrad im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht dem Steuerpflichtigen für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 S. 5 EStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Voraussetzung für die Pauschale ist, dass die Pflegeperson für die Pflege keine [[Einnahme]]n erhält. Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene [[Pflegegeld]] zählt nicht zu den Einnahmen ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 S. 2 EStG), auch nicht das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige selbst von der Pflegekasse erhält, es sei denn, er leitet es als Bezahlung an den Pflegenden weiter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die Pflege entweder in ihrer [[Wohnung]] oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und diese Wohnung in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 S. 1 EStG). Zeitweise Unterstützung durch andere, z.&amp;amp;nbsp;B. durch einen ambulanten Pflegedienst, ist möglich, solange der Steuerpflichtige seinen Anteil an der Pflege persönlich erbringt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Pflegepersonen unentgeltlich gepflegt, wird der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, geteilt ({{§|33b|estg|juris}} Abs. 6 S. 8 EStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt des Pauschbetrages können die eigenen Aufwendungen für die unentgeltliche Pflege eines unterstützungsbedürftigen Menschen als [[außergewöhnliche Belastung]] nach {{§|33|estg|juris}} EStG geltend gemacht werden. In diesem Fall wirkt sich aber nur der Teil steuermindernd aus, der die so genannte „zumutbare Belastung“ (Eigenbelastung) übersteigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtslage bis 31. Dezember 2020 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis zum 31. Dezember 2020 wurde ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924&amp;amp;nbsp;€ für die unentgeltliche Pflege einer dauernd hilflosen Person gewährt. Als Hilflosigkeit in diesem Sinne galt auch die Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-33b-Pauschbetr%C3%A4ge-f%C3%BCr-behinderte-Menschen-Hinterbliebene-und-Pflegepersonen.html Einkommensteuerrichtlinien] R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommensteuerrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pflegerecht]]&lt;/div&gt;</summary>
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