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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Beratungsprotokoll_(Anlageberatung)&amp;diff=1995398</id>
		<title>Beratungsprotokoll (Anlageberatung)</title>
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		<updated>2024-04-11T06:33:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;31.200.16.28: /* Einzelnachweise */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Beratungsprotokoll&#039;&#039;&#039; war ein Bestandteil der [[Anlageberatung]] für [[Privatanleger]], das dem [[Anlegerschutz]] und der Verbesserung der Beratungsqualität dienen sollte. Es wurde im Januar 2018 von der [[Geeignetheitserklärung]] ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehungsgeschichte ==&lt;br /&gt;
Der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] beschloss am 3. Juli 2009 das &#039;&#039;Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus [[Falschberatung]]&#039;&#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;Text, Änderungen und Begründungen zum {{§§|2009+I+2512|buzer|text=Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Eines der Ziele der Gesetzesnovelle war die Stärkung der Position der Anleger in [[Rechtsstreit]]igkeiten wegen [[Gerichtsprozess]]en um Falschberatung bei [[Wertpapiergeschäft]]en durch die Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.bmj.de/enid/0,f121eb636f6e5f6964092d0936303734093a095f7472636964092d0935313938/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html | wayback=20100712070709 | text=Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum Bundestagsbeschluss}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] stimmte dem Gesetz am 10. Juli 2009 zu. Das Gesetz trat zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Umfang der Protokollpflicht ==&lt;br /&gt;
{{§|34|wphg 01.01.2018|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;2a [[Wertpapierhandelsgesetz]] (WpHG) sah vor, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen mussten. Das Protokoll musste vom [[Anlageberater]] unterzeichnet und dem Kunden ausgehändigt werden. Die Protokollpflicht erstreckte sich ausschließlich auf [[Wertpapiergeschäft]]e, nicht dagegen auf die [[Anlagevermittlung]] anderer Anlageformen wie [[Tagesgeldkonto|Tagesgeld]] oder [[Festgeld]]. Geschlossene Beteiligungsmodelle fielen seit der Einführung des [[KAGB]] ebenfalls unter die Protokollierungspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt des Beratungsprotokolls ==&lt;br /&gt;
Nach {{§|14|wpdverov 01.01.2018|buzer}} Abs.&amp;amp;nbsp;6 &#039;&#039;Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung&#039;&#039; (WpDVerOV) musste das Beratungsprotokoll vollständige Angaben über folgende Punkte enthalten:&lt;br /&gt;
* den Anlass der Anlageberatung,&lt;br /&gt;
* die Dauer des Beratungsgespräches,&lt;br /&gt;
* die für die Beratung maßgeblichen Informationen über die persönliche Situation des Kunden,&lt;br /&gt;
* Informationen über die Finanzinstrumente und Dienstleistungen, die Gegenstand der Beratung sind,&lt;br /&gt;
* die wesentlichen Anliegen des Kunden und deren Gewichtung,&lt;br /&gt;
* die im Gespräch erteilten Empfehlungen und die wesentlichen Gründe für diese Empfehlungen.&lt;br /&gt;
Durch die Neufassung das {{§|14|wpdverov_2018|juris}} WpDVerOV ist diese Bestimmung seit Januar 2018 außer Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rücktrittsrecht bei telefonischer Anlageberatung ==&lt;br /&gt;
Nach {{§|34|wphg 01.01.2018|buzer}} WpHG mussten die Kreditinstitute ihren Kunden ein [[Rücktrittsrecht]] einräumen, wenn der Kunde für die Anlageberatung Kommunikationsmittel gewählt hatte, „die die Übermittlung des Protokolls vor dem Geschäftsabschluss nicht gestatten.“ In diesem Fall mussten die Banken dem Kunden das Protokoll unverzüglich nach Geschäftsabschluss zusenden. Nach Eingang des Protokolls hatte der Kunde ein einwöchiges Rücktrittsrecht, sofern das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik am Beratungsprotokoll ==&lt;br /&gt;
Bereits wenige Wochen nach der Einführung der Protokollpflicht in der Anlageberatung kam Kritik an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung durch die Banken auf. So bescheinigte eine Studie der [[Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen]], dass viele der von den Banken verwendeten Protokollvorlagen nicht verbraucherfreundlich seien. Die Verbraucherzentrale kritisierte vor allem, dass in einigen Protokollen die Möglichkeit zur Gewichtung der Anlageziele der Kunden fehlte, obwohl diese Gewichtung durch die WpDVerOV vorgeschrieben wurde. Auch verlangten einige Banken von ihren Kunden eine Unterschrift unter dem Protokoll. Dies kritisierten die Verbraucherschützer, weil die Unterschrift vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sei und sich durch sie die Rechtsposition der Kunden verschlechtere. Ein weiterer Kritikpunkt waren mangelhafte Begründungen der Anlageempfehlungen der Banken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) äußerte nach einer Markterhebung Anfang Mai 2010 Kritik an den von den Banken verwendeten Beratungsprotokollen. Viele enthielten nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten. Vorhandene Freitextfelder seien oft nicht genutzt worden. Wie die Verbraucherzentrale NRW kritisierte die BaFin die Forderung einzelner Banken nach Unterschriften der Kunden unter dem Protokoll.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.bafin.de/cln_152/nn_722802/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Service/PM__2010/pm__100504__beratungsprotokoll__ergebnisse.html | wayback=20100529042912 | text=Pressemitteilung der BaFin}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Neuregelung ==&lt;br /&gt;
Das bisherige &#039;&#039;Beratungsprotokoll&#039;&#039; ist entfallen und wird durch die [[Geeignetheitserklärung]] ersetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=77taDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA132&amp;amp;dq=Geeignetheitserkl%C3%A4rung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwi6grDVyLflAhVCsKQKHWoCB4UQ6AEINDAB#v=onepage&amp;amp;q=Geeignetheitserkl%C3%A4rung&amp;amp;f=false Hans Nickel, &#039;&#039;Anlageberatung am Finanzplatz Deutschland&#039;&#039;, 2018, S. 131]&amp;lt;/ref&amp;gt; Seit Januar 2018 verlangt {{§|64|wphg|juris}} Abs. 4 WpHG anstelle des Beratungsprotokolls eine Geeignetheitserklärung. Sie ist eine [[Erklärung]], in welcher die erbrachte [[Anlageberatung]] dem [[Privatanleger]] dargestellt und erläutert wird und berücksichtigt, wie die Beratung auf die [[Präferenz (Wirtschaftswissenschaften)|Präferenz]]en, [[Anleger (Finanzmarkt)#Anlageziele|Anlageziele]] und sonstigen Merkmale des Anlegers abgestimmt wurde. Der Gesetzeswortlaut des § 64 Abs. 4 WpHG verlangt, dass diese Erklärung &#039;&#039;vor&#039;&#039; Abschluss einer [[Wertpapierorder]] zur Verfügung zu stellen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente]] (MiFID I und MiFID II)&lt;br /&gt;
* [[Produktinformationsblatt (Finanzberatung)]]&lt;br /&gt;
* [[Beratungsprotokoll (Versicherungsvermittlung)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Nico C. Klein, Die Beratungsprotokollpflicht im System des europarechtlich determinierten Anlegerschutzes, Mohr Siebeck, 2015, 614 S., ISBN 978-3-16-153983-1&lt;br /&gt;
* Kommentierung zum [[Wertpapierhandelsgesetz]] (WpHG) und zur &#039;&#039;Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung&#039;&#039; (WpDVerOV)&lt;br /&gt;
* Arne Maier, &#039;&#039;Das obligatorische Beratungsprotokoll: Anlegerschutz mit Tücken&#039;&#039;, [[Verbraucher und Recht]] (VuR) 2011, 3 (PDF-Datei)[https://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/Aufsatz_VuR_11_01.pdf] (PDF; 202&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Webarchiv | url=https://bankenverband.de/channel/111010/art/2878/index.html/ | wayback=20100102063236 | text=FAQ des Bankenverbandes zum Beratungsprotokoll}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzdienstleistung (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Deutsches Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beratung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>31.200.16.28</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Beraterregister&amp;diff=2786749</id>
		<title>Beraterregister</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Beraterregister&amp;diff=2786749"/>
		<updated>2024-04-11T06:25:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;31.200.16.28: /* Einzelnachweise */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Beraterregister&#039;&#039;&#039; ist ein zentrales [[Verzeichnis|Register]] bei der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) in der alle [[Anlageberatung|Anlageberater]] der deutschen [[Kreditinstitut|Banken]] (genauer: [[Wertpapierdienstleistungsunternehmen]]) gespeichert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
Am 1. November 2012 ergänzte {{Art.|1|2011+I+538|buzer}} Nr.&amp;amp;nbsp;9 des &#039;&#039;Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz&#039;&#039; das [[Wertpapierhandelsgesetz]] um einen {{§|34d|WpHG 01.11.2012|buzer}} Abs. 5 WpHG, der die BaFin zur Speicherung der registrierten Berater in einer Datenbank verpflichtet. Die Bafin erließ am 21. Dezember 2011 die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).&amp;lt;ref&amp;gt;{{§§|WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)|buzer}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Regelung findet sich seit 2018 in {{§|87|WpHG|buzer}} Absatz&amp;amp;nbsp;7 des Wertpapierhandelsgesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Meldepflichten und Vorgehen ==&lt;br /&gt;
Banken dürfen nur [[Fachkompetenz|sachkundige]] und [[Zuverlässigkeit (Recht)|zuverlässige]] Mitarbeiter zur Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte und als [[Compliance (BWL)|Compliance]]-Mitarbeiter beschäftigen. Banken müssen alle Mitarbeiter in diesen Arbeitsfeldern vor Arbeitsantritt der BaFin elektronisch melden ({{§|87|WpHG|buzer}} WpHG und {{§|7|WpHGMaAnzV|buzer}} WpHGMaAnzV). Daneben besteht eine Meldepflicht der Banken bezüglich aller [[Beschwerde (Wirtschaft)|Beschwerden]], die gegen die betreffenden Mitarbeiter erhoben werden. Dies gilt auch für unberechtigte, geklärte oder vom Kunden zurückgenommene Beschwerden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die BaFin speichert diese Informationen in einer zentralen Datenbank. Laut BaFin waren im ersten Quartal 2013 rund 206.000 Bankmitarbeiter (176.000 Anlageberater, 27.500 Vertriebsbeauftragte und 2.500 Compliance-Beauftragte) davon betroffen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;welt&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article115785740/Zwischen-Bankerpranger-und-Verbraucherschutz.html | titel=Zwischen Bankerpranger und Verbraucherschutz | hrsg=[[Deutsche Presse-Agentur|dpa]]-Meldung | werk=[[Die Welt]] | datum=2013-05-02 | zugriff=2013-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nutzung der Datenbank ==&lt;br /&gt;
Die BaFin hat das Recht, wenn Tatsachen vorliegen, die ergeben, dass Zuverlässigkeit oder Sachkunde von Mitarbeitern nicht vorliegt, für diese ein [[Berufsverbot]] auszusprechen, das heißt, diesen die Arbeit in den genannten Bereichen zu untersagen. Die Datenbank soll hierfür die Informationsbasis darstellen. Die BaFin versteht die Beschwerdedatenbank als einen wichtigen Risikoindikator.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem 1. November 2012 und dem 31. März 2013 wurden laut BaFin rund 5000 Beschwerden ausschließlich über Anlageberatungen („[[Falschberatung]]en“) erfasst.&amp;lt;ref name=&amp;quot;welt&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verfassungsklage ==&lt;br /&gt;
Gegen das Beraterregister läuft eine [[Verfassungsbeschwerde (Deutschland)|Verfassungsbeschwerde]] der [[Volksbank Göppingen]]. Wesentliche Punkte sind die Ungleichbehandlung von Bankberatern (die gemeldet werden müssen) und anderen [[Finanzvertrieb]]en (die nicht gemeldet werden müssen) und der Einschränkung des Grundrechts auf [[Berufsfreiheit]], da die BaFin Berufsverbote verhängen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
Der [[Bundesverband deutscher Banken]] kritisierte die mit dem Beraterregister verbundene [[Bürokratie]] und die im Hinblick auf das verletzte Prinzip der [[Datensparsamkeit]]-Problematik des [[Datenschutz]]es. Er legte im Gesetzgebungsverfahren ein Alternativkonzept&amp;lt;ref&amp;gt; {{Webarchiv | url=https://www.bankenverband.de/presse/presse-infos/bankenverband-geplantes-beraterregister-stoppen | wayback=20120604145344 | text=Gegenentwurf des Bankenverbandes}}&amp;lt;/ref&amp;gt; vor, dass jedoch keine Berücksichtigung fand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein [[Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz]] kritisierte, dass Verbraucher sich im Vorfeld ihrer Beratung nicht informieren können, ob ihr Berater schon besonders viele Beschwerden habe. Somit könnten Fehler nicht verhindert, sondern nur sanktioniert werden. Außerdem werden freie Finanzberater nicht erfasst.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.focus.de/finanzen/boerse/beraterregister-gut-gemeint_aid_854896.html | titel=Gut gemeint | hrsg=[[Focus]] | datum=2012-11-07 | zugriff=2013-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem Datenschutz-Negativpreis [[Big Brother Awards]] 2013 wurde die BaFin mit dem Beraterregister unter den „[[tadel]]nden Erwähnungen“ genannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Zitat|Das Ziel, Anleger zu schützen, soll erreicht werden, indem das schwächste Glied in der Vertriebskette unter Druck gesetzt wird. Der Druck von Arbeitgebern und Vertriebsleitern, der Ursache für viele Fehler und Beschwerden ist, wird im Beraterregister nicht erfasst.|Big Brother Awards 2013|ref=&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.bigbrotherawards.de/2013/.reprimands | titel=Tadelnde Erwähnungen | hrsg=[[Big Brother Awards]] | datum=2013-04-12 | zugriff=2013-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Webarchiv | url=http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/fa_bj_2012_11_interview_caspari_beraterregister.html | wayback=20130116095216 | text=&#039;&#039;„Das Beraterregister funktioniert nicht wie die Flensburger Verkehrssünderkartei“. Interview mit BaFin-Exekutivdirektor Karl-Burkhard Caspari&#039;&#039;}}. BaFin, 2.&amp;amp;nbsp;November 2012.&lt;br /&gt;
* Julia Böhne: [https://www.cash-online.de/berater/2013/beraterregister-2/112445 &#039;&#039;Beraterregister: Aufsicht oder Pranger?&#039;&#039;] In: &#039;&#039;Cash.Online&#039;&#039;, 14.&amp;amp;nbsp;März 2013.&lt;br /&gt;
* [https://www.cash-online.de/berater/2013/beraterregister-3/119923 &#039;&#039;Beraterregister: Bafin verzeichnet 5.000 Kundenbeschwerden&#039;&#039;]. In: &#039;&#039;Cash.Online&#039;&#039;, 6. Mai 2013.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
* Markus Frühauf: [https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/bessere-anlageberatung-register-ueber-300-000-bankberater-soll-kunden-schuetzen-11939668.html &#039;&#039;Register über 300.000 Bankberater soll Kunden schützen&#039;&#039;]. In: &#039;&#039;[[Frankfurter Allgemeine Zeitung]]&#039;&#039;, 27. Oktober 2012, S. 21.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzdienstleistung (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beratung (Dienstleistung)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Customer-Relationship-Management]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Deutsches Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wertpapierrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>31.200.16.28</name></author>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Finanzwirt_(bbw)&amp;diff=282185</id>
		<title>Finanzwirt (bbw)</title>
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		<updated>2024-04-11T06:22:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;31.200.16.28: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der &#039;&#039;&#039;Finanzwirt (bbw)&#039;&#039;&#039; ist ein finanzwirtschaftlicher Abschluss, der vom Bildungswerk der Berlin-Brandenburgischen Wirtschaft, [[bbw-Akademie]] Berlin, an acht bundesdeutschen Prüfungsstandorten zum &#039;&#039;Finanzwirt (bbw)&#039;&#039; abgeprüft wird. Im Gegensatz zu [[Diplom-Finanzwirt (FH)]] oder Finanzwirt werden steuerliche Kenntnisse marginal vermittelt und sind mit deren Qualifikation nicht vergleichbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rahmenstoffplan umfasst 330 Unterrichtsstunden in sechs Prüfungsfächern und ist inhaltlich auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt. Er wurde erstmals 1994 abgeprüft und ist mit mehr als 10.000 Teilnehmern bis 2004 die am weitesten verbreitete Qualifikation unter unabhängigen Finanzberatern und -vermittlern in Deutschland. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &#039;&#039;Finanzwirt (bbw)&#039;&#039; gilt als Ur-Version der 1997 eingerichteten öffentlich-rechtlichen Abschlüsse zum [[Fachberater für Finanzdienstleistungen]] und [[Fachwirt für Finanzberatung]]. Er entspricht gleichzeitig dem Grundlagenteil des europäisch orientierten Abschlusses [[Masterconsultant in Finance]], der in Deutschland ebenfalls von der [[bbw-Akademie]] abgeprüft wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er ist im Rahmen von berufsbegleitenden Teilprüfungen (Credits) organisiert, während der inhaltsgleiche IHK-Abschluss [[Fachberater für Finanzdienstleistungen]] in einer mehrtägigen Abschlussprüfung abgelegt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Dienstleistungsberuf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzdienstleistung (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>31.200.16.28</name></author>
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	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=REAL-Index&amp;diff=1052405</id>
		<title>REAL-Index</title>
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		<updated>2024-04-11T06:18:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;31.200.16.28: /* Quellen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der sogenannte &#039;&#039;&#039;REAL-Index&#039;&#039;&#039; (steht für: Renten- und Alterssicherungs-Index) ist eine statistische Erhebung der [[Fondsgesellschaft]] [[Fidelity Investments|Fidelity]], um die Versorgungslage der Deutschen zu Rentenbeginn objektiv abzubilden. Dafür wurden alle drei Säulen der [[Altersvorsorge]] – gesetzlich, betrieblich, privat – sowie weitere Einnahmequellen, wie zum Beispiel [[Erbschaft]]en, berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzept ==&lt;br /&gt;
Bisherige Studien zur Versorgungssituation der Deutschen beruhen auf Annahmen und subjektiven Befragungen. Der REAL-Index grenzt sich davon ab, indem er die [[Rentenlücke]] der Deutschen erstmals konkret berechnet. Die Berechnung der Rentenlücke bezieht sich nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern umfasst alle Maßnahmen der Altersvorsorge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Definition REAL-Index ==&lt;br /&gt;
Der REAL-Index setzt das berechnete monatliche Brutto-Haushaltseinkommen nach Renteneintritt ins Verhältnis zum berechneten letzten monatlichen Brutto-Haushaltseinkommen vor Renteneintritt (Median).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erhebung des REAL-Index ==&lt;br /&gt;
Die Untersuchung beruht auf persönlichen Interviews in Haushalten mit mindestens einer erwerbstätigen Person sowie auf Kapitalmarktberechnungen. Als Renteneintrittsalter wurde das 65. Lebensjahr angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befragt wurden 2010 Erwerbstätige im Alter zwischen 20 und 65 Jahren bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und beruflicher Stellung (Haushaltsbasis). Analysiert wurden das derzeitige Brutto-Haushaltseinkommen sowie alle zur Altersvorsorge unternommenen Aktivitäten: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung, kapitalbildende und fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen, Bausparen, Fondssparpläne und -vermögen, Direktanlagen (zum Beispiel Aktien, Renten), Bankprodukte (zum Beispiel Sparpläne / -einlagen), Immobilien sowie zusätzliche Einnahmequellen (zum Beispiel Erbschaften).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mithilfe eines ökonometrischen Kapitalmarktmodells wurde das Brutto-Haushaltseinkommen unmittelbar vor sowie nach Renteneintritt berechnet (vor Steuern). Aufgrund häufig sich ändernder steuerlicher Rahmenbedingungen, die nicht zu prognostizieren sind und damit nicht in die Projektionen einfließen können, beruhen die Berechnungen auf Brutto-Beträgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ergebnisse der Studie ==&lt;br /&gt;
Nach den Berechnungen werden die erwerbstätigen Deutschen nach Renteneintritt im Durchschnitt über 56 Prozent ihres letzten Brutto-Haushaltseinkommens verfügen. Die [[Rentenlücke]] der Bundesbürger beläuft sich demnach auf 44 Prozent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Ergebnisse:&lt;br /&gt;
* Auch diejenigen, die zusätzlich für ihr Alter privat oder betrieblich vorsorgen (94 Prozent der Befragten) müssen große Einschränkungen hinnehmen.&lt;br /&gt;
* Die Befragten rechnen mit einem Rentenniveau von 70 Prozent, d.&amp;amp;nbsp;h., sie überschätzen ihre Rentensituation.&lt;br /&gt;
* Ein niedriges Versorgungsniveau zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten, unabhängig von Einkommenshöhe, Bildungsabschluss, Familienstand oder Berufseintrittsjahr.&lt;br /&gt;
* Nur bei den Berufsgruppen gibt es wesentliche Unterschiede: Beamte werden finanziell sehr viel besser als andere Berufsgruppen im Alter dastehen und ihren Lebensstandard fast zu 100 Prozent halten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Berufsgruppe || REAL-Index in %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Selbständige]] || 44&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Leitende [[Angestellte]] || 55&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mittlere [[Angestellte]] || 56&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Arbeiter]] || 53&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Beamter (Deutschland)|Beamte]] || 93&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesebeispiel: Beamte werden nach Renteneintritt 93 Prozent des letzten monatlichen Brutto-Haushaltseinkommens vor Renteneintritt zur Verfügung haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rezeption des REAL-Index ==&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichung der Studie stieß eine große öffentliche Diskussion an („Schock-Studie“)&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.bild.t-online.de/BTO/tipps-trends/geld-job/2007/04/05/rente-deutschland/altersgeld-ost-west.html |wayback=20070716035840 |text=&#039;&#039;Renten-Lücke im Alter immer größer.&#039;&#039;   }} In: Bild.de, 31. Oktober 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt; und sorgte auch auf politischer Ebene für Aufmerksamkeit und Kontroversen. Zusätzlich griffen Interessenverbände in die Diskussion ein, zum Beispiel kritisierte der Deutsche Beamtenbund (dbb) die Studie.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.berliner-zeitung.de/archiv/neue-studie-stoesst-auf-kritik-deutschen-droht-im-alter-hohe-versorgungsluecke,10810590,10468634.html &#039;&#039;Deutschen droht im Alter hohe Versorgungslücke.&#039;&#039;] in: Berliner Zeitung online, 7. April 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Herangehensweise, den Versorgungszustand der Deutschen erstmals unter Berücksichtigung aller drei Säulen der Altersvorsorge zu berechnen, stieß trotz teilweiser Kritik an der Methodik auf überwiegend positive Resonanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
Inhaltlich kritisiert wurde nach Veröffentlichung der Studie das zugrunde gelegte Rechenmodell einer reinen Vorsteuerbetrachtung. So berücksichtigt der REAL-Index etwa nicht, dass der Steuersatz für Ruheständler zumeist sinkt bzw. dass ein Teil der gesetzlichen Rente künftig noch von [[Steuer]]n befreit ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,476943,00.html &#039;&#039;Nur Beamte ohne Sorgen&#039;&#039;] in: manager-magazin.de, 13. April 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Real Index}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzdienstleistung (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
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