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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Einquartierung&amp;diff=464353</id>
		<title>Einquartierung</title>
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		<updated>2022-09-27T09:58:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;217.171.124.85: /* Frankreich. */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|beschreibt die erzwungene, meist temporäre Aufnahme von Soldaten, besonders im Kriegsfall und bei durchziehenden Truppen. Die ständige Unterbringung des stehenden Heeres in Privathäusern, oft auf freiwilliger Basis seitens der Quartiergeber, wird als [[Bürgerquartier]] bezeichnet.}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Einquartierung (Hunsrück).jpg|mini|Einquartierung im Hunsrück (1940)]]&lt;br /&gt;
Unter &#039;&#039;&#039;Einquartierung&#039;&#039;&#039;, zumeist im Kriegsfall, versteht man, im Gegensatz zur Unterbringung von [[Militär]]personen in [[Kaserne]]n oder im [[Bürgerquartier]], die Zuweisung und Aufnahme in Quartiere. Diese Unterkünfte sind [[Zivilist|zivile]] Wohnbereiche, die aufgrund gesetzlicher Verordnungen oder ungesetzlicher Beschlagnahme von den Bürgern durch Militärangehörige [[Requirierung|requiriert]] werden. Das Wort wird auch umgangssprachlich für die einquartierten Soldaten selbst oder auch für freiwillig bereitgestellte Schlafplätze von Gästen bei Großveranstaltungen wie [[Deutscher Evangelischer Kirchentag|Kirchentagen]] oder [[Katholikentag]]en gebraucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:CH-NB - 1798-1803, Einquartierung fremder Truppen - Collection Gugelmann - GS-GUGE-HESS-D-E-1.tif|mini|David Hess: &#039;&#039;Einquartierung in der Stadt&#039;&#039;, Schweiz, 1798–1803]]&lt;br /&gt;
[[Datei:CH-NB - 1798-1803, Einquartierung fremder Truppen - Collection Gugelmann - GS-GUGE-HESS-D-E-2.tif|mini|David Hess: &#039;&#039;Einquartierung auf dem Lande&#039;&#039;, Schweiz, 1798–1803]]&lt;br /&gt;
[[Datei:18895-Meißen-1915-Hotel Goldene Sonne, Saal im Kriegsjahr 1915-Brück &amp;amp; Sohn Kunstverlag.jpg|mini|Einquartierung im Hotel Goldene Sonne, Meißen, Saal im Kriegsjahr 1915]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Frankreich ===&lt;br /&gt;
Die Einquartierung ist einer der Gegenstände des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]], der im Laufe der Zeit eine ganz verschiedene Richtung erhalten hat. Das ältere [[Verfassungsrecht|Staatsrecht]] nahm an, dass es zur Pflicht der Untertanen gehöre, den im [[Sold]] des Landesherrn stehenden Kriegsleuten auf Märschen und im Winter Unterkunft zu geben. In [[Geschichte Frankreichs|Frankreich]] erschien darüber unter [[Ludwig XII.]] 1514 eine Verordnung und unter [[Ludwig XIV.]] 1665 eine [[Verpflegungsordonnanz|Ordonnanz]], in der die Quartier- und Verpflegungsverhältnisse geregelt werden. Auch der [[Friedrich Wilhelm (Brandenburg)|Große Kurfürst]] von [[Kurfürstentum Brandenburg|Brandenburg]] gab darüber ein [[Edikt]] heraus. Während der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] aber wurde durch das Gesetz vom 8.&amp;amp;nbsp;Juli 1791 diese Verbindlichkeit der Staatsbürger angesichts der stehenden Besatzungen ganz aufgehoben und auf die im Marsch befindlichen Truppen beschränkt. Auch wurde dabei die Einquartierungsfreiheit des [[Adel]]s und anderer Klassen abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
In Deutschland waren diese Verhältnisse durch die doppelte [[Staatshoheit]] des [[Römisch-deutscher Kaiser|Kaisers]] und [[Heiliges Römisches Reich|Reiches]] und der Landesherren sowie durch die besonderen Pflichten der [[Freie Reichsstadt|Reichsstädte]] gegenüber dem Kaiser sehr verwickelt. Sie wurden es noch mehr, als [[Wallenstein]] im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] das System der [[Requisition]]en benutzte, mit dessen Hilfe er sein [[Heer]] auf Kosten nicht nur der feindlichen Länder, sondern auch der Verbündeten des Kaisers versorgte. Infolge der Beschwerden wurde im [[Prager Frieden (1635)|Prager Frieden]] von 1635, im [[Westfälischer Frieden|Westfälischen Frieden]] von 1648 und in der [[Wahlkapitulation]] von 1658 gegen diese Belastungen der reichsständischen Länder Fürsorge getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einquartierungswesen kam erneut während des [[Siebenjähriger Krieg|Siebenjährigen Krieges]] auf, wichtiger wurde es jedoch, als durch die [[Koalitionskriege|Koalitionen]] gegen Frankreich französische Heere nach und nach alle deutschen Länder überschwemmten und von diesen, in feindlichen wie in verbündeten Staaten, ihren vollständigen Unterhalt und zuweilen noch mehr verlangten. Man hatte sich daran gewöhnt, die Einquartierung als eine auf den Wohnhäusern ruhende [[Reallast]] anzusehen und blieb diesem Grundsatz auch treu, als zu jenen einfachen Leistungen noch die kostspielige Verpflegung fremder Soldaten hinzukam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Reich]] schließlich waren die meisten Truppen [[Kaserne|kaserniert]], eine Einquartierung für diese war nicht notwendig. Wo [[Stehendes Heer|stehende Truppen]] nicht kaserniert waren, wurden sie mietweise auf Staatskosten untergebracht, aber nicht zum Nachteil des Einzelnen einquartiert. Die Höhe der Entschädigung richtete sich nach dem Reichsgesetz vom 3. August 1878 nach Rangklassen der Einquartierten und nach absteigenden Klassen der Ortschaften (Berlin und fünf andere Klassen). Z.B. Berlin für die Generale im Wintermonat 127,80 Mark, im Sommermonat 91,20 Mark, in einem Ort 5. Klasse 57,90 Mark und 41,10 Mark; für einen Feldwebel 24,60 Mark und 17,40 Mark oder 10,20 Mark und 7,50 Mark. Für jeden einzelnen Ort war festgelegt, zu welcher Klasse er gehörte. Alle fünf Jahre fand dazu eine Revision statt.&amp;lt;ref&amp;gt;Brockhaus’ Konversationslexikon, 14. Auflage, Band 5, Seite 728; Leipzig 1908.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der heutigen [[Bundesrepublik Deutschland|Bundesrepublik]] wird die Einquartierung für den [[Verteidigungsfall (Deutschland)|Verteidigungsfall]] durch das [[Bundesleistungsgesetz]] (BLG) geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinigte Staaten von Amerika ===&lt;br /&gt;
Im [[3. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten]] wurde die Einquartierung geregelt, nachdem der britische [[Quartering Act]] die amerikanischen Kolonisten zum Beherbergen und Versorgen von britischen Soldaten verpflichtete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einquartierungsprozess ===&lt;br /&gt;
Die Einquartierung bestand nach den älteren Rechtsgepflogenheiten nur in dem Hergeben der Wohnung und der Teilnahme der gemeinen Soldaten an Licht und Feuerung des Haushalts. [[Fourier (Militär)|Quartiermacher (Fouriere)]] gingen ihrem Truppenteil ([[Kompanie (Militär)|Kompanie]], [[Bataillon]] usw.) gewöhnlich einen [[Tagesmarsch]] voraus, um mit den Ortsbehörden die Unterbringung der Truppen zu regeln und die Quartiere auf Tauglichkeit zu prüfen. Die einrückenden Truppen erhielten Quartierzettel auf die einzelnen Häuser und wurden entweder von den Wirten oder durch Lieferung von Lebensmitteln durch den Truppenteil verpflegt. Das abgekürzte Verfahren bestand im Überweisen von Ortsabschnitten an einzelne Truppenteile und von Straßen und Häusern an deren einzelne Abteilungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Umfang der zu fordernden Quartierleistungen wurde durch [[Kataster]] (so genannte Einquartierungskataster) bestimmt, die alle zur Einquartierung benutzbaren Gebäude mit Angabe ihrer Leistungsfähigkeit enthalten und von dem Gemeindevorstand oder von einer unterstützenden Einrichtung (Servisdeputation) aufgestellt, dann öffentlich ausgelegt und nach Erledigung der Reklamation festgestellt werden. Die Grundsätze über die Verteilung der Quartierleistungen auf den Kreis werden durch eine Kommission geregelt, die aus dem [[Landrat (Deutschland)|Landrat]] und zwei Mitgliedern der [[Kreisversammlung]] besteht; die Grundsätze über die Verteilung der Einquartierung in jedem Gemeindebezirk werden durch Gemeindebeschluss oder Ortsstatut bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Frankreich wurde in den [[Hugenottenkriege]]n des [[17. Jahrhundert]]s der Begriff der gefürchteten &#039;&#039;[[Dragonaden]]&#039;&#039; geprägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Friedensleistungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Markus Fochler: &#039;&#039;Unter Dach und Fach. Die Einquartierung und Verpflegung des Militärs zu Beginn des 18. Jahrhunderts&#039;&#039;, 2018 [https://blog.hgm.at/2017/10/13/unter-dach-und-fach/ online] auf [[Heeresgeschichtliches Museum|HGM]] Wissens-Blog&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Billeting}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4504016-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wehrrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Allgemeine Truppenkunde]]&lt;/div&gt;</summary>
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