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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Minderheitenschutz&amp;diff=19024</id>
		<title>Minderheitenschutz</title>
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		<updated>2025-05-07T12:54:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;195.37.234.61: /* Minderheitenschutz in Deutschland */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Minderheitenschutz&#039;&#039;&#039; ist ein Begriff aus [[Verfassungsrecht|Verfassungs-]] und [[Völkerrecht]], der sich auf [[Freiheit]] und [[Gleichheit]] von [[Minderheit]]en und ihren Schutz vor [[Diskriminierung]] bezieht. Die spezifischen Interessen von [[ethnische Minderheit|ethnischen Minderheiten]], [[Behinderte]]n oder [[Homosexualität|Homosexuellen]] werden international durch die [[Menschenrechte]], insbesondere durch den [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte]],  und auf staatlicher Ebene durch die in der jeweiligen [[Verfassung]] verankerten [[Individualrecht]]e geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Minderheitenschutz des Völkerbunds ==&lt;br /&gt;
Die erste internationale Vereinbarung zum Schutze von Minderheiten stammt aus dem [[Wiener Kongress]] von 1815. Nach der [[Teilungen Polens#Die dritte Teilung 1795|Teilung Polens]] wurde versucht, den polnischen Bevölkerungen im [[Polen in Deutschland|preußischen]], [[Kaisertum Österreich|österreichischen]] und [[Russisches Kaiserreich|russischen Staat]] bestimmte Rechte zu garantieren. Die [[Dezemberverfassung]] [[Österreich-Ungarn]]s von 1867 kodifizierte in ihrem Artikel 19 „Gleichberechtigung aller Volksstämme des Staates“ die allgemeinen Rechte der Staatsbürger der Monarchie; jedem „Volksstamm“ wurde darin ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner [[Nationalität]] zuerkannt. Die Besonderheit dieser Verfassungsbestimmung war, dass dieses Recht nicht den Individuen zukam, sondern die Volksstämme zu [[Rechtsträgerprinzip|Rechtsträgern]] bestimmt wurden. Spätere internationale Abmachungen sprechen nur noch von [[Religiöse Minderheit|„religiösen“ Minderheiten]] und nur noch von [[Bürgerliche Rechte|„bürgerlichen“ Rechten]], aber nicht von [[Politische Rechte (Recht)|„politischen“ Rechten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nebenprodukt der Gebietsveränderungen durch den [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurden in den [[Pariser Vorortverträge|Friedensverträgen von Paris]] auch die Rechte von Minderheiten festgehalten. Diese Gebietsveränderungen, die den Osten und Süden Europas in neue Staaten aufteilten, sollten allen Volksgruppen der europäischen Länder das nationale [[Selbstbestimmungsrecht]] ermöglichen. Die Minderheiten waren nun der „unglückselig verbleibende Rest, […] denen man aber einen eigenen Nationalstaat oder eine Vereinigung mit dem Gebiet, in dem sie eine Mehrheit und ein [[Staatsvolk]] waren, […] nicht zugestehen konnte.“&amp;lt;ref&amp;gt;[[Hannah Arendt]]: &#039;&#039;[[Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft]]. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft.&#039;&#039; Piper, München/Zürich 1986 (11. Auflage 2006), ISBN 978-3-492-21032-4, S. 565.&amp;lt;/ref&amp;gt; Man bestand bei der Formulierung der Minderheitenverträge darauf, dass es keine „nationalen“ Minderheiten gäbe, sondern nur „rassische, religiöse und sprachliche Minderheiten“, damit ihnen kein nationales Selbstbestimmungsrecht zukäme. Zuvor wurden Minderheiten als Volksteile verstanden, die von der Mehrheit ihres eigenen Volkes getrennt auf fremdem Staatsgebiet lebten, aber selbstverständlich vom Staat ihrer Mehrheit nach Möglichkeit geschützt wurden. Nun wurde der Begriff der Minderheiten uminterpretiert: Minderheiten sollten sich jetzt als Minorität innerhalb eines Majoritätsvolkes verstehen. Sie wurden von keinem Staat mehr offiziell repräsentiert, sondern nur unter internationalen Schutz gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Kleiner Vertrag von Versailles|polnische Minderheitenvertrag]], auch {{&amp;quot;|der kleine Vertrag von Versailles}} genannt, der am 28. Juni 1919 zwischen der [[Triple Entente|Entente]] und Polen unterzeichnet wurde, gilt als der erste Minderheitenvertrag mit konkret ausgearbeiteten Schutzrechtbestimmungen.&amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;[http://www.europa.clio-online.de/quelle/id/artikel-3341 Minderheitenschutzvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten und Polen], Versailles, 28. Juni 1919&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Vertrag wird als Vorlage für die weiteren Minderheitenverträge betrachtet, die in der Folgezeit abgeschlossen wurden. In den meisten Fällen wurden die Abkommen zum Minderheitenschutz lediglich als einzelne Bestimmungen in die jeweiligen Hauptverträge der Pariser Vorortverträge eingearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Folge des polnischen Minderheitenvertrages wurden unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg sowie in der Zwischenkriegszeit eine Reihe von [[bilateral]]en Verträgen geschlossen:&lt;br /&gt;
* [[Vertrag von St. Germain]]-en-Laye, 1919, zwischen [[Österreich]], der Tschechoslowakei und Jugoslawien&lt;br /&gt;
* Vertrag von Paris, 1919, über Rumänien&lt;br /&gt;
* [[Vertrag von Neuilly-sur-Seine]], 1919, über Bulgarien&lt;br /&gt;
* [[Vertrag von Sèvres (Griechenland – Schutz von Minderheiten)|Vertrag von Sèvres]], 1920, über den Schutz von Minderheiten in [[Griechenland]]&lt;br /&gt;
* [[Vertrag von Trianon]], 1920, über Ungarn&lt;br /&gt;
* Abkommen zwischen Polen und der [[Freie Stadt Danzig|Freien Stadt Danzig]], 1920&lt;br /&gt;
* [[Frieden von Dorpat]] mit einem Abkommen zwischen [[Finnland]] und der [[Sowjetunion]] über die finnischsprachige Bevölkerung von [[Ostkarelien]], 1920&lt;br /&gt;
* zwischen Finnland und [[Schweden]] über die schwedischsprachigen [[Åland]]-Inseln 1921&lt;br /&gt;
* Vereinbarung anlässlich der Eingliederung des [[Memelgebiet]]es in den Staat [[Litauen]] zwischen Litauen und den Siegermächten vom 12. Mai 1922&amp;lt;ref&amp;gt;Artikel 26 im {{Webarchiv|url=http://www.verfassungen.de/de/x/memelgebiet/statut24.htm |wayback=20151103185823 |text=Autonomiestatut über das Memelgebiet |archiv-bot=2022-03-27 00:04:56 InternetArchiveBot }} vom 8. Mai 1924&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Deutsch-Polnisches Abkommen über Oberschlesien|Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien]], 1922,&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=drb&amp;amp;datum=1922&amp;amp;page=266&amp;amp;size=45 &#039;&#039;Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien&#039;&#039;] (Oberschlesien-Abkommen, OSA) vom 15. Mai 1922, [[Reichsgesetzblatt|RGBl.]] 1922 II, S. 238&amp;amp;nbsp;ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; 1937 ausgelaufen&lt;br /&gt;
* [[Vertrag von Lausanne]], 1923, über den Schutz von Minderheiten in der [[Türkei]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa 25 bis 30 Millionen Menschen im Nachkriegseuropa lebten unter diesen Minderheitenstatuten. In ihnen ging es meist um den Gebrauch der Muttersprache im öffentlichen Leben und um die Ausübung politischer und kultureller Menschenrechte. Pflichten der Minderheiten gegenüber dem Staat, in dem sie nun lebten, enthielten sie nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Friedensverträgen folgten sehr scharfe und erbitterte Konflikte, die in allen betroffenen Ländern nahe an [[Bürgerkrieg]]e führten. Wegen der damals herrschenden [[Nationalismus|nationalistischen]] Gesinnungen waren die meisten der betroffenen Staaten nicht bereit, die Verträge einzuhalten. Dem UNO-Vorläufer [[Völkerbund]], der mit der Überwachung beauftragt war, fehlten die nötigen Kompetenzen und die Bereitschaft, den Vollzug durchzusetzen. Direkte Interventionen kamen nicht in Frage und die Gesetze von Nationalstaaten abändern konnte der Völkerbund nicht. Im Völkerbund betonten Staatsmänner, dass man von keinem Land erwarten könne, Gruppen gesetzlich zu schützen, die für immer eine Sonderstellung behalten wollten und nicht [[Assimilation (Soziologie)|assimilierbar]] seien. Europas Minderheiten organisierten sich schließlich im [[Europäischer Nationalitätenkongress|Europäischen Nationalitätenkongress]], der die Aufgabe übernehmen sollte, die Interessen aller Minderheiten unabhängig von ihrer Nationalität gegenüber dem Völkerbund zu vertreten. Das gelang nicht, weil sich die nationalen Interessen durchsetzten. Die Minderheiten verstanden sich als zugehörig zu den Staaten, in welchen sie als Volk die Mehrheit bildeten. So stimmten die deutschen Minderheiten in [[Rumänien]] und der [[Tschechoslowakei]] mit den deutschen Minderheiten in [[Polen]] und [[Ungarn]], und so verhielten sich alle Gruppen. Das neue Element der Minderheitenschutzverträge, nämlich die Garantie von Rechten durch eine internationale [[Körperschaft]], scheiterte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die europäischen Dikakturen der Zwischenkriegszeit verschärften ihrerseits die minderheitenfeindliche Gangart. Der [[Italienischer Faschismus|italienische Faschismus]] unterdrückte von Beginn an die nicht-italienischsprachigen Minderheiten auf seinem Staatsgebiet, insbesondere die [[slowenisch]]e und die [[Südtirolfrage|deutschsprachigen]] Gruppen.&amp;lt;ref&amp;gt;Stephens, S. 22–23.&amp;lt;/ref&amp;gt; Am 11. Dezember 1937 trat Italien aus dem Völkerbund aus.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Henning Klüver]]: &#039;&#039;[https://www.deutschlandfunk.de/das-nein-des-faschistischen-italiens-zur-friedfertigen-100.html Das Nein des faschistischen Italiens zur friedfertigen Verständigung]&#039;&#039;, in: [[Deutschlandfunk]] vom 11. Dezember 2012, abgerufen am 25. November 2024.&amp;lt;/ref&amp;gt; Während der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wurden dann in dessen Herrschaftsbereich alle Minderheitenrechte vollkommen entwertet und eine rassistische Umvolkungs- und Germanisierungspolitik betrieben. So sollten beispielsweise um deutschen [[Lebensraum-Politik|Lebensraum]] in Slowenien zu schaffen, sogenannte „rassisch minderwertige“ Menschen gleich am Ort ermordet oder ins KZ deportiert, „nicht Eindeutschungsfähige“ nach Serbien und Kroatien abgesiedelt und Slowenen in die nach dem Sieg entvölkerten Gebiete der Sowjetunion umgesiedelt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. z.&amp;amp;nbsp;B. Gerhard Jochem: &#039;&#039;Slowenien wird deutsch&#039;&#039;, in: [[Die Zeit]] vom 11. Oktober 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Minderheitenschutz der UN ==&lt;br /&gt;
Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] versuchten die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] zunächst, den Minderheitenschutz durch den als effektiver betrachteten individuellen Schutz der Menschenrechte zu ersetzen. Minderheitenschutz wurde in der internationalen Politik lange Zeit bewusst ausgeklammert. Lediglich im [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] vom 19. Dezember 1966 wurde das Recht ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten auf die entsprechende Ausübung geschützt. Politische Minderheitenrechte werden darin nicht erwähnt. Ein Menschenrechtsausschuss wurde für die Überwachung der staatlichen Verpflichtungen eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiteres Organ der UN, die &#039;&#039;Sub-Commission on Prevention of Discrimination and Protection of Minorities&#039;&#039;, befasst sich ebenfalls mit Minderheiten. Dieser Ausschuss erarbeitete u.&amp;amp;nbsp;a. die [[Deklaration der Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten|Deklaration über die Rechte von Minderheiten]], welche die Staaten verpflichtet, die Identität nationaler oder ethnischer, kultureller, religiöser und sprachlicher Minderheiten durch den Erlass entsprechender Maßnahmen zu wahren und zu fördern. Den Angehörigen solcher Minderheiten muss das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache im privaten und öffentlichen Bereich und eine angemessene Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen garantiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine [[UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen]] ist seit 1985 eingerichtet worden, da Indigene in der Regel Minderheiten in einer Nation sind. Ein wesentliches Ergebnis war eine [[Deklaration der Rechte indigener Völker]] vom 13. September 2007.&amp;lt;ref&amp;gt;Veröffentlicht in: {{Webarchiv|url=http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/BILDER/bilder_themenschwerpunkte/indigene_Voelker/Resolution_Nr._61_295_Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_die_Rechte_der_indigenen_Voelker.pdf |wayback=20180417033604 |text=Webseite |archiv-bot=2022-03-27 00:04:56 InternetArchiveBot }} der [[Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen|DGVN]] (PDF)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Minderheitenschutz in Europa ==&lt;br /&gt;
Wie in allen [[Westliche Welt|westlichen Staaten]] werden auch in [[Europa]] Angehörige von Minderheiten durch [[Individualrecht]], nicht durch Kollektivrecht geschützt. Der Schutz ist in [[Verfassung]]en und in [[Völkerrechtlicher Vertrag|völkerrechtlichen Verträgen]] verankert. Dementsprechend werden Minderheiten nicht als Gruppen mit eigenen Rechten anerkannt. „[[Volksgruppe]]nrechte“ können nur durch zwischenstaatliche Verträge gewährt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1970er Jahren begann die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ([[KSZE]]), sich mit der Minderheitenproblematik zu befassen. Nach dem Fall der [[Berliner Mauer]] und aufgrund der in der Folge immer wieder aufflammenden Minderheitenkonflikte in [[Osteuropa]] sowie der diversen [[Regionalismus|regionalistischen]] Strömungen in Europa begann in den [[1990er|neunziger Jahren]] auch der [[Europarat]], sich mit dem völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten zu befassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Minderheitenschutz in Deutschland ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutsche Grundgesetz]] kennt neben der [[Religionsfreiheit]] unter anderem auch den direkten Bezug zu den allgemeinen Regeln des [[Völkerrecht]]s. Diese Regeln umfassen neben dem &#039;&#039;[[ius cogens]]&#039;&#039; und anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch das universell geltende [[Völkergewohnheitsrecht]]. Der mittelbare Schutz der individuellen Rechte beruht auf dem [[Gleichheitsgrundsatz]] und dem [[Diskriminierungsverbot]] des Grundgesetzes, die für alle gelten, ob Angehörige von Minderheiten oder nicht.&amp;lt;ref&amp;gt;Hahn in: Frowein/Hofmann/Oeter, &#039;&#039;Das Minderheitenrecht europäischer Staaten&#039;&#039;, Bd. 1, S. 67; Walker in: Hinderling/Eichinger, &#039;&#039;Handbuch der mitteleuropäischen Sprachminderheiten&#039;&#039;, S. 18.&amp;lt;/ref&amp;gt; In Deutschland genießen vier anerkannte nationale Minderheiten besonderen Schutz: die Dänen, die Friesen, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Ihr Schutz ist im Rahmen des Rahmenübereinkommens des Europarats und durch nationale Gesetze geregelt. Ziel ist es, ihre Sprache, Kultur und Identität zu bewahren und zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konferenz von Kopenhagen „Über die menschliche Dimension“ ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 29. Juni 1990 verabschiedete die KSZE das „Kopenhagener Abschlussdokument über die menschliche Dimension“ – ein Meilenstein für die völkerrechtliche Verankerung der Menschenrechte in Europa. Die Kopenhagener Dokumente sind völkerrechtlich nicht verbindlich, sondern nur Vereinbarungen, die als ungefähre Richtschnur für die Mitgliedstaaten der [[OSZE]] dienen sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teil IV der Kopenhagener Dokumente geht detailliert auf die kollektiven Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten ein: Sie sollen ihre [[Menschenrechte]] und [[Grundfreiheit]]en in voller [[Rechtsgleichheit|Gleichheit vor dem Gesetz]] ausüben können. Außerdem sollten sich die OSZE-Mitgliedsstaaten verpflichten, „besondere Maßnahmen zur Sicherung der Gleichstellung mit anderen Staatsangehörigen zu ergreifen“.&amp;lt;ref&amp;gt;Boden, S. 30.&amp;lt;/ref&amp;gt; Einer Person soll zudem das Recht zugestanden werden, selbst zu entscheiden, ob sie einer nationalen Minderheit zugehörig ist oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Abschlussdokument der Kopenhagener Dokumente enthält darüber hinaus die so genannten &#039;&#039;individuellen Minderheitenrechte&#039;&#039;: Gebrauch der Muttersprache, freie Religionsausübung, Garantie grenzüberschreitender Kontakte zu Angehörigen der eigenen Volksgruppe, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Ausübung kultureller Aktivitäten, Schulunterricht in der Muttersprache oder mit der Muttersprache als Unterrichtssprache, Schutz und Förderung der Identität nationaler Minderheiten und die Einrichtung lokaler und autonomer Verwaltungseinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Expertentreffen von Genf ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1991 trafen sich Experten der KSZE-Mitgliedstaaten in [[Genf]], um über die Minderheitenproblematik zu diskutieren. Dabei stellte sich heraus, dass einige Teilnehmerländer des ehemaligen [[Ostblock]]s ([[Bulgarien]], [[Rumänien]], [[Jugoslawien]]) hinter die Standards zurückgehen wollten, die in [[#Konferenz von Kopenhagen „Über die menschliche Dimension“|Kopenhagen]] verabschiedet wurden. Sie wurden von mehreren westlichen Ländern ([[Frankreich]], [[Griechenland]], [[Türkei]]) in ihrem Ansinnen bestärkt. So enthält die Schlusserklärung einen Satz, der alle vorherigen Bemühungen zum völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten &#039;&#039;de facto&#039;&#039; zu [[Makulatur]] werden ließ: „[die Staaten] nehmen zur Kenntnis, dass nicht alle ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Unterschiede notwendigerweise zur Bildung nationaler Minderheiten führen“. Diese Einschränkung erlaubte es Frankreich oder der Türkei, auf ihrem Standpunkt zu beharren, es gäbe in ihren Ländern keine nationalen Minderheiten und deshalb auch keine Notwendigkeit, diesen in irgendeiner Form besonderen Schutz zukommen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Europäische Konvention für den Schutz von Minderheiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Februar 1991 legte die [[Venedig-Kommission]] (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) dem Europarat einen Entwurf für eine „Europäische Konvention für den Schutz von Minderheiten“ vor. Im Gegensatz zu den beiden oben erwähnten Dokumenten wird hier der Begriff „Minderheit“ klar definiert, und es wird klargestellt, dass ausländische Staatsangehörige nicht miteinbezogen werden sollen. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit soll von der Entscheidung des [[Individuum]]s abhängen. Des Weiteren wird ein kollektives Recht von Minderheiten anerkannt, und den Staaten werden Verpflichtungen auferlegt, die einer Kombination von Individual- und Gruppenrechten entsprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Europäische Charta der regionalen oder Minderheitensprachen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Europarat#Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung|Ministerkomitee]] verabschiedete am 5. November 1992 eine Konvention, deren Erarbeitung insgesamt elf Jahre dauerte. Die [[Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen]] enthält Bestimmungen {{&amp;quot;|zum Schutz und zur Förderung von Minderheitensprachen in Schulen, in der Verwaltung, vor Gericht und in den Medien}}.&amp;lt;ref&amp;gt;Boden, S. 31.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Charta]] ist jedoch nicht verbindlich. Die Unterzeichnerstaaten können auswählen, welche der Bestimmungen sie anwenden wollen. Sie entscheiden auch selbst darüber, auf welche Minderheitensprachen in ihrem Land sie die Charta anwenden wollen. Ein Berichterstattersystem dient als einzige Kontrolle, [[Sanktion]]en bei Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sind nicht vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verantwortlich für die Verzögerungen und die unverbindlich formulierten Konventionen sind einige europäische Staaten, welche die Rechte ihrer Minderheiten aufgrund der eigenen Auffassung von „[[Staat]]“ und „[[Nation]]“ nicht anerkennen wollen, darunter insbesondere Frankreich, [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], Griechenland und die Türkei. Diese Länder befürchten, durch die Anerkennung von Minderheiten und Minderheitensprachen auf ihrem [[Staatsgebiet|Territorium]] die nationale Einheit zu gefährden. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die in der jeweiligen [[Verfassung]] festgehaltenen Gleichheitsgrundsätze ein ausreichender Schutz für die Angehörigen von Minderheiten seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Minderheitenrechte in der Ukraine ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 3. November 2023 unterzeichnete der Präsident Wolodymyr Zelenskij das neue ukrainische Gesetz über nationale Minderheiten. Nach [[FUEN]] bietet auch dieses „keine angemessene Lösung für die Anliegen der nationalen Minderheiten“.&amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;[https://fuen.org/de/article/FUEN-Das-neue-ukrainische-Gesetz-ueber-nationale-Minderheiten-bietet-keine-angemessene-Loesung-fuer-die-Anliegen-der-nationalen-Minderheiten]&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
So müssen in Massenmedien alle Inhalte in der Staatssprache übersetzt werden, der Vertrieb von Büchern in Minderheitensprachen ist nur in speziellen Bibliotheken möglich, die Verwendung der Muttersprache bei Notdiensten ist nur in Altenheimen möglich, der Gebrauch der Minderheitensprachen in lokalen öffentlichen Einrichtungen wird behördlich eingeschränkt.&lt;br /&gt;
&amp;quot;Russische Minderheiten werden in der Ukraine zu Bürgern zweiter Klasse.&amp;quot;&amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;[https://www.fr.de/politik/ukraine-krieg-russland-minderheiten-kirche-unterdrueckung-kiew-moskau-zr-92745602.html]&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Andreas von Arnauld]]: &#039;&#039;Minderheitenschutz im Recht der Europäischen Union&#039;&#039;. In: &#039;&#039;Archiv des Völkerrechts&#039;&#039; 42 (2004), S. 111–141.&lt;br /&gt;
* Sebastian Bartsch: &#039;&#039;Minderheitenschutz in der internationalen Politik. Völkerbund und KSZE/OSZE in neuer Perspektive&#039;&#039;. Westdeutscher Verlag: Opladen 1995, ISBN 3-531-12786-1.&lt;br /&gt;
* Martina Boden: &#039;&#039;Nationalitäten, Minderheiten und ethnische Konflikte in Europa. Ursprünge, Entwicklungen, Krisenherde.&#039;&#039; Olzog Verlag: München 1993, ISBN 3-7892-8640-0.&lt;br /&gt;
* [[Dan Diner]]: &#039;&#039;Das Jahrhundert verstehen: Eine universalhistorische Deutung&#039;&#039;. Luchterhand Literaturverlag: München 1999, ISBN 3-630-87996-9.&lt;br /&gt;
* Rainer Hofmann: &#039;&#039;Minderheitenschutz in Europa. Überblick über die völker- und staatsrechtliche Lage.&#039;&#039; Gebrüder Mann Verlag: Berlin, 1995, ISBN 3-7861-1842-6.&lt;br /&gt;
* Dietmar Müller: &#039;&#039;[http://www.europa.clio-online.de/essay/id/artikel-3309 Staatsbürgerschaft und Minderheitenschutz. „Managing diversity“ im östlichen und westlichen Europa]&#039;&#039;, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2006.&lt;br /&gt;
* Franz Pan: &#039;&#039;Der Minderheitenschutz im neuen Europa und seine historische Entwicklung.&#039;&#039; Verlag Braumüller: Wien 1999, ISBN 3-7003-1248-2.&lt;br /&gt;
* Sarah Pritchard: &#039;&#039;Der völkerrechtliche Minderheitenschutz. Historische und neuere Entwicklungen.&#039;&#039; Duncker &amp;amp; Humblot: Berlin 2001, ISBN 3-428-09925-7.&lt;br /&gt;
* Ioana Eleonora Rusu: &#039;&#039;Minderheitenschutz in Rumänien. Eine Analyse der verfassungsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen Rumäniens&#039;&#039;. Verlag Dr. Kovac: Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4634-9.&lt;br /&gt;
* Martin Scheuermann: &#039;&#039;Minderheitenschutz contra Konfliktverhütung? Die Minderheitenpolitik des Völkerbundes in den zwanziger Jahren&#039;&#039;. Verlag Herder-Institut: Marburg 2000, ISBN 3-87969-284-X.&lt;br /&gt;
* John S. Stephens: &#039;&#039;Danger Zones. Eine Untersuchung zu nationalen Minderheiten in Europa.&#039;&#039; Hrsg. und kommentiert von [[Hannes Obermair]] und Josef Prackwieser. Aus dem Englischen übersetzt von Maria Kampp. Edizioni Alphabeta Verlag: Bozen 2024, ISBN 978-887223428-0.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Minority rights|Minderheitenschutz}}&lt;br /&gt;
* [http://www.humanrights.ch/de/Themendossiers/Minderheitenrechte/index.html Humanrights.ch: Themendossier Minderheitenrechte und Rechte von indigenen Gruppen]&lt;br /&gt;
* [http://www.minorityrights.org/ Minority Rights Group International] (englisch)&lt;br /&gt;
* [http://www.europa.clio-online.de/quelle/id/artikel-3341 &#039;&#039;Minderheitenschutzvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten und Polen. Versailles, 28. Juni 1919&#039;&#039;, Wortlaut auf Deutsch]&lt;br /&gt;
* [http://ungarisches-institut.de/dokumente/pdf/19190628-3.pdf &#039;&#039;Polnischer Minderheitenvertrag vom 28. Juni 1919&#039;&#039;, Wortlaut auf Englisch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4039411-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialphilosophie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Völkerrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Minderheitenrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Anti-Diskriminierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>195.37.234.61</name></author>
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