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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-26T20:37:43Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Entwicklungspolitik_der_Europ%C3%A4ischen_Union&amp;diff=884713</id>
		<title>Entwicklungspolitik der Europäischen Union</title>
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		<updated>2025-03-26T09:48:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;137.248.70.3: Ich habe die Zitationen der EU-Verträge aktualisiert. Der &amp;quot;Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union&amp;quot; (AEUV) hieß bis zum 30.11.2009 &amp;quot;Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft&amp;quot; (EVG) und hatte eine abweichende Artikelabfolge.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Hinweis Lissabon-Vertrag}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Flag of Europe.svg|mini|Flagge der Europäischen Union]]&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Entwicklungspolitik der Europäischen Union&#039;&#039;&#039; befasst sich mit Maßnahmen der Entwicklungshilfe gegenüber Drittstaaten. Zu unterscheiden ist sie von der [[Regionalpolitik]], die Hilfeleistungen gegenüber in der Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten innerhalb der EU selbst vorsieht. Enge Beziehungen bestehen zur [[Gemeinsame Handelspolitik|Handels-]] sowie zur [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlagen ==&lt;br /&gt;
Geregelt ist die Entwicklungspolitik in [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft| Art. 208-211 AEUV]] sowie in dem dazu ergangenen Sekundärrecht. Sie gehört damit der supranational ausgestalteten sogenannten ersten Säule der EU an, der [[Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel der Entwicklungspolitik ist nach Art. 21 EUV und Art. 208 AEUV die Förderung einer [[Nachhaltigkeit|nachhaltigen]] [[wirtschaft]]lichen und [[Sozialpolitik|sozialen Entwicklung]] der [[Entwicklungsland|Entwicklungsländer]], ihre harmonische, schrittweise Eingliederung in die [[Weltwirtschaft]] sowie die Bekämpfung der [[Armut]]. Weiter soll sie zur Fortentwicklung und Festigung von [[Demokratie]] und [[Rechtsstaat]]lichkeit sowie zur Wahrung der [[Menschenrechte]] in den betroffenen Gebieten beitragen. Auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik besitzen die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten eine [[Geteilte Zuständigkeit (Europäische Union)|geteilte Zuständigkeit]]; nach Art. 210 AEUV koordinieren sie ihre Maßnahmen und können auch gemeinsam tätig werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der EU werden entwicklungspolitische Maßnahmen nach Art. 209 AEUV vom [[Rat der Europäischen Union|Rat]] im [[Mitentscheidungsverfahren]] nach Art. 294 AEUV getroffen, was zu einer erheblich stärkeren Beteiligung des [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlaments]] wie auch der [[Europäische Kommission|Kommission]] führt als etwa in der Gemeinsamen Handelspolitik. Zuständiger Ausschuss des Europäischen Parlaments ist der [[Ausschuss für Entwicklung]]. Zur Entwicklungspolitik trägt auch die [[Europäische Investitionsbank]] bei, die gemeinsam mit dem [[Europäischer Entwicklungsfonds|Europäischen Entwicklungsfonds]] auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den autonomen entwicklungspolitischen Maßnahmen kann die EU auf diesem Gebiet auch Verträge mit den betreffenden Staaten nach Art. 207 bzw. 218 AEUV schließen. In diesem Fall ist die Stellung der Kommission als vom Rat beauftragte Verhandlungsführerin stärker, während dem Parlament lediglich ein Anhörungsrecht zusteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sonderrechtsregime der Art. 198–204 AEUV gilt schließlich für die Entwicklungspolitik gegenüber den der EU [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union #Assoziierte Gebiete|assoziierten Gebieten]]. Es erklärte weite Teile der Zollunion und des Binnenmarkts für entsprechend anwendbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Entwicklungspolitik ==&lt;br /&gt;
Zunächst gibt es zahlreiche Instrumente und Mechanismen, die gegenüber allen Entwicklungsländern eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allgemeines Präferenzsystem ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Derdewereld.png|mini|Staaten mit einem [[Index der menschlichen Entwicklung|HDI]] &amp;lt; 0,5 bzw. 0,8 (um 2000)]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Least Developed Countries map.svg|mini|Least Developed Countries (LDC)]]&lt;br /&gt;
Zentrales entwicklungspolitisches Instrument ist das [[Allgemeines Präferenzsystem|Allgemeine Präferenzsystem]] (APS), das weitgehende [[Zoll (Abgabe)|Zoll]]&amp;amp;shy;befreiung für Importe aus den betreffenden Staaten vorsieht. Es arbeitet mit einem komplexen und hoch diversifizierten Anreizsystem, um die Entwicklungsländer zu erwünschtem politischen bzw. wirtschaftlichen Verhalten zu veranlassen. So wird bei sogenannten empfindlichen Waren, die in Konkurrenz zu Produkten von Gemeinschaftserzeugern stehen, eine Zollermäßigung von 8,5 % statt 3,5 % gewährt, wenn der Exportstaat bestimmte [[Umweltschutz|Umwelt-]] und [[Menschenrechte|Menschenrechtsstandards]] einhält. Von der völligen Zollfreiheit für die 49 am wenigsten entwickelten Länder, die [[Least Developed Countries]], sind Waffen ausdrücklich ausgenommen. Dafür wird klassischen „Drogenländern“ Südamerikas sowie Pakistan völlige Zollbefreiung für landwirtschaftliche und gewerbliche Waren zugestanden. Als Sanktion für unlautere Handelspraktiken, die Duldung von [[Zwangsarbeit|Zwangs-]] oder [[Kinderarbeit]] sowie unzureichende Kontrolle bei der [[Droge]]n&amp;amp;shy;ausfuhr können die Präferenzen ausgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rohstoffregime ===&lt;br /&gt;
Des Weiteren beteiligt sich die EU an den multilateralen im Rahmen des Integrierten Rohstoffprogramms der [[UNCTAD]] von 1976 geschlossenen [[Rohstoff]]&amp;amp;shy;abkommen (z.&amp;amp;nbsp;B. Naturkautschuk 1979/95; Tropenholz 1983/94; Olivenöl 1963/86; Weizen 1986; Zucker 1992; Kakao 1993/2001; Kaffee 1994/2001). Meist sehen diese Fördermittel für die Rohstoffproduktion vor, gelegentlich auch „Ausgleichslager“ zur Bekämpfung übermäßiger Preisschwankungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Humanitäre Hilfe ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Rwandan refugee camp in east Zaire.jpg|mini|Flüchtlingslager in Ost-Zaire]]&lt;br /&gt;
Die Grundlinien ihrer autonomen [[Humanitäre Hilfe|humanitären Hilfe]] legt die EU in [[Verordnung (EU)|Verordnungen]] nieder, die dann durch Entscheidungen des [[Europäisches Amt für humanitäre Hilfe|Europäischen Amts für humanitäre Hilfe]] (ECHO), einen Sonderdienst der Kommission, umgesetzt werden. Seit 2001 gibt es auch einen allgemeinen [[Rapid Reaction Mechanism|Krisenreaktionsmechanismus]]. Auch im Bereich der humanitären Hilfe gibt es vertragliche Vereinbarungen, wie etwa das &#039;&#039;Weltgetreidehandelsübereinkommen&#039;&#039; von 1995.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der &#039;&#039;Nahrungsmittelhilfe&#039;&#039; unterstützt die EU auf der Grundlage der {{EU-Verordnung|1996|1292}} Länder mit strukturellem Nahrungsmittelmangel wie etwa die Staaten der [[Sahelzone]] oder solche in konkreten Notsituationen. Auf diese Weise baut sie gleichzeitig Überschüsse aus der [[Gemeinsame Agrarpolitik|Gemeinsamen Agrarpolitik]] ab. Das Volumen beträgt etwa 0,5 Mrd.&amp;amp;nbsp;€ jährlich. Daneben leistet die EU &#039;&#039;Soforthilfe für die Opfer von [[Naturkatastrophe]]n&#039;&#039; wie den [[Erdbeben im Indischen Ozean 2004|Tsunami von 2004]] oder die [[Liste von Erdbeben in Iran|Erdbebenkatastrophe im Iran 2002]], sowie &#039;&#039;Unterstützung für [[Flüchtling]]e&#039;&#039; etwa in [[Palästina (Region)|Palästina]], [[Afghanistan]], Ostafrika oder Südostasien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Privilegierte Entwicklungspolitik ==&lt;br /&gt;
[[Datei:EU-Entwicklungshilfe.png|mini|Empfängerländer privilegierter Entwicklungshilfe]]&lt;br /&gt;
Mit einer Reihe von Staaten bzw. Staatengruppen betreibt die EU privilegierte Formen der Entwicklungshilfe. Zu nennen sind insbesondere die der EU [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union #Assoziierte Gebiete|assoziierten Gebiete]], die [[AKP-Staaten]] sowie die [[MEDA]]- und die [[Asia and Latin America|ALA]]-Gruppe. (2007 ist MEDA im [[Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument|ENPI]] aufgegangen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Assoziierte Gebiete ===&lt;br /&gt;
Am stärksten entwicklungspolitisch privilegiert sind die nach Art. 198 ff. AEUV der EU assoziierten Gebiete, im Wesentlichen also die Kolonien [[Frankreich]]s und später auch [[Vereinigtes Königreich|Großbritanniens]]. Im Zuge der Dekolonisierung spielen diese Gebiete keine große Rolle mehr, zumal die französischen [[Übersee-Département]]s als Teil des Mutterlands gelten, so dass das Gemeinschaftsrecht auf sie nach Art.&amp;amp;nbsp;349 AEUV ohnehin weitgehend uneingeschränkt Anwendung findet. Damit bleiben zehn britische, sechs französische und zwei niederländische Gebiete von meist bescheidenen Ausmaßen und insgesamt weniger als einer Million Einwohnern, vgl. [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union #Spezielle Gebiete|Assoziierte Gebiete der EU]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Tahiti - Papeete 4.JPG|mini|[[Papeete]] auf [[Tahiti]]]]&lt;br /&gt;
Für die Entwicklungspolitik gegenüber diesen Gebieten gilt ein eigener rechtlicher Rahmen. Die allgemeinen Bestimmungen der Art. 208–211 AEUV werden durch die Spezialvorschriften der Art. 198–204 AEUV verdrängt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese gewähren den assoziierten Gebieten sehr weitgehende Privilegien. So erhebt die EU auf Einfuhren aus ihnen nach Art. 200 AEUV keinerlei Zölle und wendet nach Art. 199 Nr.&amp;amp;nbsp;1 AEUV die Grundsätze des [[Binnenmarkt]]s inklusive der Waren-, der Dienstleistungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit an; lediglich die Regelung der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit bleiben nach Art. 202 AEUV bzw. Art. 199 Nr.&amp;amp;nbsp;5 AEUV und Art. 203 AEUV besonderen Abkommen bzw. einem Ratsbeschluss (heute: {{CELEX|32001D0822|Beschluss 2001/822}}) vorbehalten. Im Gegenzug unterliegen die assoziierten Gebiete gegenüber der EU nur einem Diskriminierungsverbot, dürfen also die einzelnen EU-Staaten nicht unterschiedlich behandeln. Weiter sieht Art. 199 AEUV die Beteiligung der EU an Investitionen in den assoziierten Gebieten vor. Den dort ansässigen Personen wird überdies diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren innerhalb der EU gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== AKP-Staaten ===&lt;br /&gt;
Seit 1964 sind Hauptziel der EU-Entwicklungspolitik die sogenannten [[AKP-Staaten]], also Länder aus den Regionen Afrika, Karibik und Pazifik. Beim Großteil davon handelt es sich um ehemalige Kolonien, die früher unter die Assoziierung gefallen waren. Den Anfang machte das [[Yaoundé-Abkommen#Yaoundé I: Erstes Abkommen (1964–1969)|Yaoundé-Abkommen]] aus dem Jahr 1963.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Cacao-pod-k4636-14.jpg|links|mini|Klassisches AKP-Exportgut: [[Kakao]]]]&lt;br /&gt;
Sehr weite Zugeständnisse waren dieser Ländergruppe in den vier [[Lomé-Abkommen]] zwischen 1975 und 2000 gemacht worden. So verzichtete die EU einseitig weitgehend auf Einfuhrbeschränkungen aus den AKP-Staaten, während diese lediglich eine [[Meistbegünstigung]]sklausel und einem Diskriminierungsverbot unter den EU-Mitgliedstaaten unterlagen. Daneben sahen die Abkommen bestimmte sektorbezogene spezifischen Maßnahmen der EU zur Verbesserung von Umwelt, Gesundheit und Bildung in den AKP-Staaten. Diese verpflichteten sich im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter [[Demokratie|demokratischer]] und [[rechtsstaat]]licher Standards und zur Wahrung der [[Menschenrechte]]. Die Lomé-Abkommen hatten zuletzt ein Volumen von jährlich zirka 2,5&amp;amp;nbsp;Mrd.&amp;amp;nbsp;€.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im seit 2000 gültigen Nachfolgeabkommen, dem [[Cotonou-Abkommen|Cotonou-Vertrag]], wurden die einseitigen Handelspräferenzen aufgegeben. Nach einem flexiblen System (FLEX) werden nun stattdessen nach individuellen Strategien für das jeweilige Zielland Zuschüsse oder [[Risikokapital]] bereitgestellt, worauf jedoch kein Anspruch besteht. Größerer Wert wird auch auf die politische Komponente wie die Stärkung der Demokratie oder den Dialog über Frieden und Menschenrechte gelegt. Ziel der Änderung war neben der Anpassung der Entwicklungspolitik an die Regularien der [[Welthandelsorganisation]] insbesondere auch die Stärkung der Eigenverantwortung der AKP-Staaten. Das jährliche Volumen liegt bei etwa 2,25&amp;amp;nbsp;Mrd.&amp;amp;nbsp;€.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den Verhandlungen der [[AKP-Staaten]] mit der EU über ein neues Freihandelsabkommen im Jahr 2007 wird deutlich, wie ungleich die Kräfteverhältnisse bei diesen Verhandlungen sind. Ab 2008 sind nur noch echte Freihandelsverträge erlaubt, bei denen beide Partner ihre Märkte öffnen. Die Entwicklungsländer müssen dann ihre Märkte für Europa viel weiter öffnen als bisher. Für Afrika hat das dramatische Folgen, für Europa ist es marginal. 40 Prozent des AKP-Außenhandels findet mit der EU statt, nur drei Prozent des EU-Außenhandels mit den AKP-Staaten. In vielen AKP-Ländern könnte der Freihandel zum wirtschaftlichen Ruin führen, da sich solche Länder nicht gegen Billigimporte aus der EU wehren können.&amp;lt;ref name=&amp;quot;taz&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle | url=http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/der-freihandelskrieg/?src=SE&amp;amp;cHash=1f8394a4d8&amp;amp;type=98 | titel=Der Freihandelskrieg | titelerg=Handelsabkommen zwischen EU und AKP | autor= F. Misser, D. Johnson, N. Fichtner | werk=taz.de | datum=2007-10-26 | archiv-url=https://web.archive.org/web/20080423032931/http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/der-freihandelskrieg/?src=SE&amp;amp;cHash=1f8394a4d8&amp;amp;type=98 | archiv-datum=2008-04-23 | abruf=2014-01-11}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwei Jahre bevor das Cotonou-Abkommen 2020 auslief, hatten 2018 Post-Cotonou-Verhandlungen begonnen. Am 15. November 2023 wurde in Apia das Samoa-Abkommen unterzeichnet, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, allerdings von nur 43 der 79 AKP-Staaten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Elisabeth Bollrich |url=https://www.ipg-journal.de/regionen/europa/artikel/ins-stocken-geraten-7214/ |titel=Ins Stocken geraten |titelerg=Die EU will ihre Beziehungen zu 79 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik neu ordnen. Das Problem: Nicht alle Länder wollen mitmachen. |werk=[[ipg-journal]] |hrsg=[[Friedrich-Ebert-Stiftung|FES]] |datum=2023-12-28 |abruf=2023-12-30}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mittelmeeranrainer (Union für das Mittelmeer) ===&lt;br /&gt;
Im Rahmen des sogenannten [[Barcelona-Prozess]]es fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der [[Türkei]] und [[Israel]]s. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen. In vielen Fällen liegt sogar eine Assoziierung nach Art. 217 AEUV vor (z.&amp;amp;nbsp;B. Ägypten, Israel). Seit 1997 besteht auch ein Abkommen mit der [[Palästinensische Autonomiebehörde| Palästinensischen Autonomiebehörde]], in dem die EU Wiederaufbauhilfe zusagt. Die Entwicklungshilfe im MEDA-Bereich hat ein jährliches Volumen von zirka 1&amp;amp;nbsp;Mrd.&amp;amp;nbsp;€.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Südamerika und Asien (ALA-Gruppe) ===&lt;br /&gt;
Ebenfalls bilateral ist die Entwicklungshilfe für die 35 südamerikanischen und asiatischen Staaten der ALA-Gruppe&amp;lt;ref&amp;gt;ALA: Asia and Latin America (engl.)&amp;lt;/ref&amp;gt; ausgestaltet. Zu ihnen gehören u.&amp;amp;nbsp;a. alle Mitglieder des [[Mercosur]], des [[Andenpakt]]s, des [[Mercado Común Centroamericano|Gemeinsamen Zentralamerikanischen Markts]] und der [[ASEAN]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verträge sehen finanzielle und technische Hilfe etwa in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Familienplanung vor und haben ein jährliches Volumen von zirka 0,75&amp;amp;nbsp;Mrd.&amp;amp;nbsp;€. Ähnlich wie bei der Entwicklungshilfe zugunsten der AKP-Staaten ist auch hier eine enge Koppelung an die Einhaltung bestimmter politischer Standards durch die Zielländer vorgesehen. Bei deren Verletzung können die Leistungen ausgesetzt oder auf rein humanitäre Maßnahmen beschränkt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=[[Thomas Oppermann (Jurist)|Thomas Oppermann]] |Titel=Europarecht |Ort=München |Datum=2005 |ISBN=3-406-53541-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://europa.eu/pol/dev/index_de.htm Offizielle EU-Website zur Entwicklungspolitik]&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle|url=https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/11.html?locale=de |titel=Entwicklung |werk=EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung|hrsg=Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union |abruf=2021-10-15 |abruf-verborgen=1}}&lt;br /&gt;
* [http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?body=DEVE&amp;amp;language=DE Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments]&lt;br /&gt;
* [http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm9 Europe Aid Entwicklung und Zusammenarbeit]&lt;br /&gt;
* {{EU-LegisSum|r12544|„Der Europäische Konsens“ für die Entwicklung|datum=2005-11-22|abruf=2021-10-11|abruf-verborgen=1}}&lt;br /&gt;
* [https://ec.europa.eu/commission_barroso/michel/index_en.html EU-Entwicklungskommissar Karel De Gucht]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste EU-Politiken}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entwicklungspolitik der Europäischen Union| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>137.248.70.3</name></author>
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